Durch eine klare Abgrenzung ihrer Kompetenzen erhalten der Bundestag und die 16 Landtage mehr gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten. Der Anteil der Bundesgesetze, die den Bundesrat passieren müssen, soll - von zurzeit knapp 60 Prozent auf weniger als 40 Prozent - reduziert werden. Zustimmen muss der Bundesrat auch weiterhin bei all den Gesetzen, die in den Ländern Kosten verursachen. Eine Reihe von Zuständigkeiten werden dabei an die Länder abgegeben: Dazu gehören zum Beispiel das Besoldungs- und Versorgungsrecht für Landes und Kommunalbeamte, die soziale Wohnraumförderung, der Strafvollzug, das Heimrecht und das Versammlungsrecht. In den Verantwortungsbereich des Bundes fällt die Atomenergie sowie die Abwehr von Terrorgefahren durch das Bundeskriminalamt bei einer länderübergreifenden Bedrohung. Besonders umstritten waren die so genannten Abweichungsrechte. Damit wird erstmals im Grundgesetz festgelegt, dass ein Land von einem Bundesgesetz abweichen darf. Auch die Regelungen für Hochschulzulassungen und -abschlüsse liegen jetzt beim Bund - bei der schulischen Bildung hat er keine Kompetenzen mehr. Der Bund vertritt Deutschland weiterhin auf der EU-Ebene. Nur in den Bereichen Schule, Kultur und Rundfunk spricht - wie bisher - ein Vertreter der Bundesländer. Bund und Länder werden zur Haushaltsdisziplin verpflichtet. Etwaige Sanktionszahlungen an die EU gehen zu 65 Prozent zu Lasten des Bundes, 35 Prozent müssen die Länder übernehmen.