Verkehr und Bau. Die Bundesregierung will die Kfz-Steuer für Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht senken. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften ( 16/2718) vorgelegt, den der Bundestag am 28. September zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Danach soll die Höchststeuer in allen vier Emissionsklassen um jeweils rund 109 Euro gesenkt werden. Dadurch würde sich für Lkw der Schadstoffklassen S 2 und besser eine Höchststeuer von 556 Euro im Jahr ergeben, die bei mehr als 12,2 Tonnen Gesamtgewicht erreicht wird. Die Höchststeuer für Anhänger soll von 894,76 Euro (bei mehr als 23,8 Tonnen Gesamtgewicht) auf 373,24 Euro (bei mehr als zehn Tonnen Gesamtgewicht) gesenkt werden. Dadurch würde die Steuerlast für eine 40-Tonnen-Kombination von jährlich 1.521 Euro auf 929 Euro sinken. Der Anhängerzuschlag für Zugfahrzeuge soll einheitlich 373,24 Euro im Jahr betragen, die jetzige Staffelung mit bis zu 894,76 Euro im Jahr entfallen. Die Steuerausfälle für die Länder sollen durch zusätzliche Einnahmen aus der Lkw-Maut ausgeglichen werden. Die Gebühren sollen bei Fahrzeugen und Kombinationen mit bis zu drei Achsen je nach Schadstoffklasse 10, 12 und 14,5 Cent statt bisher 9, 11 und 13 Cent pro Kilometer und bei Vier- und Mehrachsern 11, 13 und 15,5 Cent statt bisher 10, 12 und 14 Cent betragen.