Arbeit und Soziales. Auf überwiegend positive Resonanz unter Experten trifft der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten ( 16/2922 ). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung am 6. November deutlich. Im Bundestag fand der Entwurf am 10. November die Zustimmung aller Fraktionen außer der FDP. Das Plenum folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Fachausschusses ( 16/3320 ).
Der Entwurf sieht vor, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorrangig auf dem Verhandlungsweg zu sichern. Entscheidendes Grundprinzip soll der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer sein. Dazu würden Auffangregelungen getroffen, die im Falle des Scheiterns der Verhandlungen greifen sollen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete das als "sehr gelungen". Die paritätische Mitbestimmung sei kein Standortnachteil, wie etwa die Verdoppelung der Anzahl von Holdings in den letzten Jahren in Deutschland zeige. Auch Professor Sigurt Vitols von der Humboldt-Universität Berlin sprach sich für den Erhalt der Mitbestimmung aus. Die europäische Richtlinie, so Professor Otto Ernst Kempen von der Universität Frankfurt am Main, hätte eine Beschneidung des Mitbestimmungsrechtes erlaubt. Er sei dankbar, dass kein Einfallstor für die Änderung der "bewährten gesetzlichen Regelungen in Deutschland" geschaffen worden sei. "Ohne wenn und aber" befürwortete Professor Bernhard Nagel (Kassel) die Vorlage. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte den Gesetzentwurf ab. Von einem Standortvorteil könne angesichts der Mitbestimmungsregelungen nicht die Rede sein. Die deutsche Mitbestimmung zu manifestieren, führe zu Wettbewerbsnachteilen. Professor Gregor Thüsing (Universität Bonn) plädierte für die Streichung der Auffangregelungen. Damit gebe es schon zu Beginn der Verhandlungen ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Arbeitnehmerseite.