Arbeit und Soziales. Die Rente mit 67 wird in den nächsten Wochen das Parlament beschäftigen. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/3794 ) am 14. Dezember zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Die Fraktionen von Union und SPD wollen das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren ab 2012 zunächst in Ein-Monats-Schritten und ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten anheben. Im Jahr 2029 soll es dann bei 67 Jahren liegen. Das würde bedeuten, dass die Jahrgänge ab 1964 regulär bis 67 Jahre arbeiten müssen.
Wer früher in Rente geht, muss Einbußen bei den Altersbezügen in Kauf nehmen. Wer allerdings 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, soll auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Berücksichtigt werden sollen hierbei auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes.
Mit dem Gesetzentwurf strebt die Koalition zudem an, die seit 2005 unterbliebenen "Anpassungsdämpfungen" bei der Rente von 2011 an nachzuholen, "wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind". Das heißt, wenn die Beschäftigungs- und Lohnentwicklung Rentenerhöhungen nach sich zögen, würden die jetzt nicht realisierten Kürzungen mit den Steigerungen verrechnet. Langfristig soll der Beitragssatzanstieg bis zum Jahr 2030 auf 21,9 Prozent begrenzt werden. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,5 Prozent, er steigt im kommenden Jahr auf 19,9 Prozent.
In dem Entwurf für ein Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz heißt es, die Rentenbezugsdauer habe sich in den vergangenen 40 Jahren im Durchschnitt um rund sieben auf nunmehr 17 Jahre erhöht. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werde sie sich bis zum Jahr 2030 um weitere 2,8 Jahre erhöhen. Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sei die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt notwendig, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveauversicherungsziele einhalten zu können.