Bildung und Forschung. Die Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen soll künftig als "sachlich rechtfertigender Befristungsgrund" gelten. Dies soll sowohl für wissenschaftliches als auch für nicht-wissenschaftliches Personal gelten. Die Abgeordneten des Bildungsausschusses haben am 13. Dezember einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3438 ) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP zugestimmt. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf eines Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ab. Ein Änderungsantrag der Koalition wurde angenommen, Anträge von Bündnisgrünen und Linksfraktion fanden keine Mehrheit.
Aus Sicht der Union ist es "außerordentlich dringend", den Gesetzentwurf "auf den Weg zu bringen". Dies sei aus dem Wissenschaftsbereich signalisiert worden. Zudem hätten auch die Experten in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf auf die Dringlichkeit einer Regelung hingewiesen.