Finanzen. Der Bundestag hat das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU-Kommission über den Bezeichnungsschutz für Sparkassen begrüßt. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/3805 ) nahm er am 14. Dezember mit großer Mehrheit an. Zugleich wurde ein Antrag der Linksfraktion ( 16/3797 ) zum gleichen Thema abgelehnt.
Das von Brüssel eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zum Paragrafen 40 des Kreditwesengesetzes zum Schutz der Bezeichnung "Sparkasse" ist nach Darstellung von Union und SPD eingestellt worden. Bundesregierung und Kommission hätten sich auf Grundsätze zum Bezeichnungsschutz "Sparkasse" verständigt, sodass das Kreditwesengesetz nicht geändert werden müsse. Damit seien die "bewährten Strukturen" der Drei-Säulen-Kreditwirtschaft mit dem kommunalen Sparkassenwesen, den Privatbanken und den genossenschaftlich organisierten Banken gesichert. Die Bundesregierung habe ganz im Sinne einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. September dieses Jahres ( 16/2748 ) mit Brüssel verhandelt, heißt es in dem Beschluss weiter.
Die Linksfraktion hatte verlangt, die Vereinbarung mit der EU-Kommission so nachzuverhandeln, dass der "Sparkassen"-Bezeichnungsschutz eindeutig und dauerhaft gesichert wird. Dazu zähle auch eine präzise Aussage zur Gemeinnützigkeit der Überschussverwendung. Die Regierung müsse die Rechtsauffassung, wonach das Kreditwesengesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist, verteidigen, die Entschließung des Bundestages umsetzen und aktuelle Rechtsgutachten berücksichtigen, forderten die Abgeordneten.