Die Bundesregierung will die Ruhe- und Maximallenkzeiten für Lkw-Fahrer an EU-Vorgaben anpassen. Zur Umsetzung einer EU-Verordnung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/4691 ), den der Bundestag am 22. März zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Mit der EU-Verordnung, die im Wesentlichen am 11. April in Kraft tritt, soll die Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht auf neun Stunden erhöht werden. Außerdem wird eine 14-tägige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro Kalenderwoche soll mit der Verordnung auf 56 Stunden begrenzt werden, die höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 13 Änderungen am Regierungsentwurf beantragt, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich zugestimmt hat.
Abgelehnt hat sie unter anderem den Vorschlag der Länderkammer, die Aufbewahrungsfristen für die Arbeitszeiten der Beschäftigten an die des Arbeitszeitgesetzes, nämlich zwei Jahre, anzugleichen. Aus Sicht der Regierung könnte dies für bestimmte Unternehmen den bürokratischen Aufwand erhöhen. Strittig ist zwischen Bund und Ländern auch, ob Verstöße gegen die EU-Verordnung pauschal mit Sanktionen bedroht werden sollen, was die Regierung für unverhältnismäßig hält. Einig sind sich Bundesrat und Regierung jedoch darin, dass Verstöße gegen die Verordnung, die in einem anderen EU-Land begangen wurden, auch hierzulande geahndet werden können.