Erstmals hat ein Bundestagsausschuss dem neuen Normenkontrollrat einen Auftrag erteilt. Der Normenkontrollrat, ein beim Bundeskanzleramt angesiedeltes Expertengremium, war mit Gesetztesbeschluss im vergangenen Jahr eingesetzt worden, um Gesetzentwürfe auf ihre "bürokratischen" Auswirkungen hin abzuklopfen. Vor kurzem hat das Gremium seine Arbeit aufgenommen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 21. März gegen das Votum der Linksfraktion beschlossen, den Normenkontrollrat mit einer Prüfung zu beauftragen. Auf Antrag von Union und SPD soll er herausfinden, welche Bürokratiekosten durch die so genannte Bauabzugsteuer und durch die Generalunternehmerhaftung entstehen. Beides sind Instrumente, die vor einigen Jahren von der Regierung Schröder eingeführt worden waren, um Schwarzarbeit und Sozialabgabenbetrug am Bau zu bekämpfen. Bei der Bauabzugsteuer haftet der Auftraggeber einer Bauleistung für die Umsatzsteuerschuld des beauftragten Bauunternehmens, und die Generalunternehmerhaftung besagt, dass ein Generalunternehmer für die Sozialabgabenpflicht der von ihm beauftragten Subunternehmen haftet. Der Ausschuss hat den Bürokratieprüfern eine Frist bis zum 25. April gesetzt. Er will wissen, wie hoch jeweils die Verwaltungskosten sind und wie viele Haftungsbescheide es bislang gegen Generalunternehmer gegeben hat.
Ein weiterer Auftrag betrifft das Recht der Wirtschaftsprüfer, das zur Zeit novelliert wird ( 16/2858 ). Umstritten sind hier so genannte "anlassunabhängige Sonderuntersuchungen", die es der Wirtschaftsprüferkammer erlauben würden, stichprobenartige Ermittlungen in Wirtschaftsprüferkanzleien vorzunehmen, auch wenn kein konkreter Verdacht auf eine Berufspflichtverletzung vorliegt.
Der Ausschuss will wissen, wie hoch die Bürokratiekosten für kleine und mittlere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch diese Sonderuntersuchungen sein werden und welche Alternativen es dazu gibt.