Die Städte und Gemeinden spielten im Dritten Reich eine wichtige Rolle, hatten sie doch als untere Verwaltungsbehörden die NS-Politik auf kommunaler Ebene umzusetzen. Die Kommunalverwaltungen standen in engem Kontakt mit der Bevölkerung und erfuhren deren Reaktionen - zustimmender wie ablehnender Art - unmittelbarer als jede andere Behörde. Aus Sicht des Regimes erfüllten sie eine wichtige Funktion: Für den Durchhaltewillen und die Moral der Bevölkerung ist zum Beispiel die Bedeutung des kommunalen Krisenmanagements nach Bombenangriffen kaum zu überschätzen.
Aufgrund ihrer integrativen Funktion waren die Kommunen auch in die NS-Verfolgungspolitik involviert - sonst wäre diese nicht so "effektiv" durchzusetzen gewesen. Es gibt wohl kaum eine Verfolgungsmaßnahme, bei der kommunale Stellen nicht einbezogen oder wenigstens darüber unterrichtet gewesen wären. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Mitwirkung der Kommunen an der NS-Verfolgungspolitik lange Zeit wenig beachtet wurde. Lokalgeschichtliche Abhandlungen beschränken sich häufig auf die "Gleichschaltung" der Rathäuser und brechen danach ab. Im vergangenen Jahr ist die erste Untersuchung erschienen, die am Beispiel Hannovers die Beteiligung einer Kommune an der NS-Verfolgungspolitik von 1933 bis 1945 umfassend untersucht. 1 Die Studie wird gestützt durch eine Reihe neuer Arbeiten aus anderen Städten, die ebenfalls die systemstabilisierenden Dimensionen kommunaler Herrschaft betonen. 2
Die Ergebnisse zeigen: Die Städte und Gemeinden waren stärker in die Verfolgungspolitik einbezogen als bislang angenommen. Sie entließen Mitarbeiter aus rassischen und politischen Gründen. Sie wirkten an der Judenverfolgung und an Deportationen mit, "arisierten" Kunstgegenstände, private Bibliotheken, Gold- und Silbergegenstände sowie Immobilien. Die kommunalen Gesundheitsämter sorgten für die massenhafte Sterilisierung von "Erbkranken". Die Stadtverwaltungen vertrieben Sinti und Roma aus ihren Wohnungen und verfolgten sie. Die städtischen Bauämter beschäftigten in großer Zahl Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. Besonders bemerkenswert ist, dass die kommunalen Beamten und Angestellten ihre Handlungsspielräume häufig nicht im Sinne der Opfer nutzten, sondern immer wieder über Direktiven "von oben" hinausgingen bzw. sogar Verfolgungsmaßnahmen aus eigenem Antrieb ersannen. Auf dem Gebiet der Verfolgungspolitik lassen sich keine nennenswerten Gegensätze zwischen den Kommunen und den örtlichen Parteistellen ausmachen, die sich ansonsten heftige Konflikte lieferten. Daher muss das Bild von einem Gegensatz zwischen der "alten Bürokratie" und der neuen NSDAP-Bürokratie, wie es in der älteren Literatur entwickelt wurde, in Frage gestellt werden.
Die Rolle der Beamtenschaft im Dritten Reich wurde Mitte der 1960er Jahre von Hans Mommsen erstmals systematisch untersucht. Mommsen zeigte in seinem Standardwerk, dass es sich beim NS-Staat um "kein monolithisch strukturiertes, von einheitlichem politischen Wollen durchströmtes Herrschaftsgebilde" handelte. 3 Aus diesen Überlegungen wurde später von Mommsen und anderen Historikern die Polykratie-Theorie entwickelt, nach der der NS-Staat eine "Herrschaft der Vielen" gewesen sei. Mommsen lenkte die Aufmerksamkeit weg vom vermeintlich starken, alle Geschicke bestimmenden Führer auf andere gesellschaftliche Akteure, in diesem Fall das Berufsbeamtentum. Das war ein wichtiger Schritt für die historische Forschung, denn es gab in den 1950er und 1960er Jahren in Justiz und Gesellschaft der Bundesrepublik die Tendenz, die Verantwortung für die NS-Verbrechen auf einen engen Kreis hoher Parteifunktionäre zu beschränken, um von der Mitwirkung der Funktionseliten und breiter Teile der Bevölkerung abzulenken. 4
Mommsen wies nach, dass der Beamtenapparat - trotz Durchführung des Berufsbeamtengesetzes - im Kern unangetastet geblieben war, und verwies auf die gemeinsamen Interessen, die Hitler und das traditionelle Beamtentum verbunden hatten. 5 Im Zentrum seiner Analyse stand die innere Struktur des NS-Systems, die er durch einen Dualismus zwischen Partei und Staat bestimmt sah. Hitler habe das Verhältnis zwischen Partei und Staat nie grundsätzlich geklärt, sondern in der Schwebe gehalten. Obwohl sich das Regime nach der Machtübertragung grundsätzlich zum Berufsbeamtentum bekannt habe, sei parallel zum traditionellen Verwaltungsapparat eine Parteibürokratie aufgebaut worden. Das konkurrierende Nebeneinander von Partei- und Staatsstellen habe während der gesamten Zeit des Dritten Reichs zu schweren inneren Spannungen geführt und sei von "tiefe(r) Gegensätzlichkeit" geprägt gewesen. Die NSDAP habe gegenüber den Beamten ein "ausgeprägt feindseliges, politisch motiviertes Misstrauen" an den Tag gelegt, wie umgekehrt die Fachbeamten die Arbeit der oft dilettantisch vorgehenden Parteifunktionäre gering geschätzt hätten. 6
Die Fokussierung auf die Auseinandersetzungen zwischen Partei und Staat brachte jedoch das Problem mit sich, dass die traditionelle Bürokratie stets als gemäßigteres Element gegenüber einer vermeintlich radikaleren Parteibürokratie erschien. Die Beamtenschaft wurde bei Mommsen als passives Element beschrieben, dessen Kompetenzen durch den Parteiapparat "ausgehöhlt" worden seien und das sich einer "fortschreitenden Zersetzung des Staatsapparates" ausgesetzt gesehen habe. So erschien das Beamtentum ganz überwiegend als Opfer der Nationalsozialisten. Indem Mommsen die Geschichte des Beamtentums im Dritten Reich als "Geschichte seiner inneren und äußeren Selbstbehauptung" charakterisierte, reproduzierte er letztlich die Selbstsicht der Beamtenschaft auf das Regime. 7
Unbeachtet blieb das eigentliche Handeln von Verwaltungsbeamten, die bei der Durchführung zahlreicher Verbrechen mitgewirkt hatten. Zwar war nach dem damaligen Forschungsstand die Beteiligung der Beamtenschaft noch nicht im vollen Ausmaß bekannt, doch erste Untersuchungen waren bereits veröffentlicht. 8 Zu Recht ist in der neueren Forschung darauf verwiesen worden, dass "die Verfolgungsmaßnahmen auch und gerade von denjenigen Behörden formuliert und exekutiert wurden, die lange im Gegensatz zur NSDAP und als konservative Beharrungskräfte` galten". 9 Analysiert man die Rolle der Beamtenschaft im Nationalsozialismus daher auf der Handlungsebene, erscheint die Beamtenschaft neben anderen (Partei-)Akteuren als Vollstreckerin der NS-Politik - von einem Gegensatz zwischen Partei und Staat kann unter diesem Gesichtspunkt keine Rede sein.
Die Studien zur Kommunalverwaltung im Dritten Reich orientierten sich fortan in Anlehnung an Mommsens Beamtenstudie am Dualismus-Paradigma. Horst Matzerath ging 1970 der Frage nach, ob die kommunale Selbstverwaltung im Nationalsozialismus Bestand gehabt habe. 10 Aus dieser Perspektive erschienen die Vorgänge nach 1933 als "Zerstörungsprozess" der kommunalen Selbstverwaltung: "Die Gemeinde als örtliche politische Ebene war in der Hand der Partei." 11 Matzerath schlussfolgerte, Mommsen zitierend: "Die kommunale Selbstverwaltung war eines der traditionellen` Elemente, die der Nationalsozialismus parasitär ausnutzte und zersetzte`." 12 Abermals erschien die staatliche bzw. kommunale Verwaltung durch ihre Gegenüberstellung mit der Parteibürokratie als gemäßigteres Element. So untersuchte Matzerath das Verhältnis der beiden kommunalpolitischen Institutionen von Staat und Partei, dem Deutschen Gemeindetag (Staat) und dem Hauptamt für Kommunalpolitik (Partei). Durch den Ämter-Dualismus habe sich eine "immer stärkere Zuordnung von Politik einerseits [Hauptamt für Kommunalpolitik, R.F.] und sachgebundener Aufgabenerfüllung andererseits [Deutscher Gemeindetag, R.F.]" vollzogen. 13
Nach dem heutigen Forschungsstand erscheint diese Gegenüberstellung als zu stark, denn zur "sachgebundenen Aufgabenerfüllung" des Deutschen Gemeindetages gehörte unter anderem die Koordinierung des staatlichen Raubes von Schmuck, Gold und Silber aus jüdischem Eigentum im Frühjahr 1939. 14 Einmal mehr muss - von der Handlungsebene aus betrachtet - die These vom Dualismus zwischen Staat und Partei relativiert werden.
Neue Anstöße für die Forschung hat Wolf Gruner Ende der 1990er Jahre gegeben. 15 Während große Arbeiten wie Raul Hilbergs "Vernichtung der europäischen Juden" die Judenverfolgung eher als zentral initiierten Prozess darstellten, hat Gruner erstmals dielokale Ebene als Faktor im Verfolgungsprozess in den Blick genommen. 16 Für den Aspekt der Judenverfolgung nahm er 1998 einen entscheidenden Paradigmenwechsel vor, indem er von einer "wechselseitigen Dynamisierung" der lokalen und zentralen Politik sprach. 17 Gruner wies nach, dass die Dynamik der NS-Politik nicht nur von oben nach unten verlief, sondern Anstöße zur Radikalisierung der Judendiskriminierung in bestimmten Phasen des Dritten Reiches von der lokalen Ebene ausgingen. Immer wieder hat er Vorstöße der örtlichen Partei- und Kommunalverwaltungen beobachtet, die nicht auf Reichsgesetze warteten, sondern aus eigenem Antrieb auf eine Radikalisierung der Judenverfolgung drängten.
Die Fallstudie aus Hannover bestätigt Gruners Thesen auf ganzer Linie. Bei dieser Stadtverwaltung handelte es sich um eine traditionelle Verwaltung, in der bis 1937 derkonservative Oberbürgermeister Arthur Menge das Selbstverständnis der meisten Beamten prägte. Er war seit 1925 im Amt und trat nie in die NSDAP ein. Während in den meisten Kommunen die Oberbürgermeister rasch ausgetauscht wurden, stand Menge in Hannover - ähnlich wie Carl Friedrich Goerdeler in Leipzig - auch nach 1933 für Kontinuität. Das Verhältnis der Kommunalverwaltung zur NSDAP war denkbar schlecht, so dass Menge 1937 als Oberbürgermeister nicht wieder antreten durfte. Doch auch mit seinem Nachfolger, einem Parteimitglied, war die NSDAP unzufrieden, so dass er vorzeitig gehen musste. Im November 1941 schrieb die Gauleitung an das Hauptamt für Kommunalpolitik: "Ich hoffe zuversichtlich, dass die vom Gauleiter eingeleiteten Schritte eine Erneuerung der Stadtverwaltung an Haupt und Gliedern und damit auch die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Partei und Stadtverwaltung zur Folge haben werden, das hier leider noch niemals bestanden hat." 18
Trotz habitueller Distanz zur NSDAP und konservativem Selbstverständnis - auf dem Feld der Verfolgungspolitik war die Stadtverwaltung Hannover kein Sonderfall. Sie gleicht einem Mikrokosmos des Regimes, in dem beobachtet werden kann, wie sich das Deutsche Reich nach 1933 vom Rechtsstaat zu einem "Doppelstaat" (Ernst Fraenkel) veränderte. 19 Grundsätzlich handelten die städtischen Mitarbeiter nach 1933 auf der Basis des überkommenen Normenstaates weiter: Sie führten Grundbücher, erhoben Steuern, schlossen Verträge ab und beachteten das gültige Verwaltungsregelwerk. Daneben setzten sie aber auch Maßnahmen um, die das traditionelle Regelwerk und den Gleichheitssatz der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft setzten. Dazu drei Beispiele.
Erb- und Rassenpflege: Auf der Basis der zentralen, reichsweit gültigen Erb- und Rassengesetzgebung gründete die Stadtverwaltung Hannover 1935 ein Gesundheitsamt und eröffnete dort eine Abteilung Erb- und Rassenpflege. 20 Das Gesundheitsamt richtete seine Tätigkeit nach erb- und rassepflegerischen Gesichtspunkten aus, stellte über 2 100 Sterilisationsanträge, nahm tausende von Ehegesundheitsuntersuchungen vor und erfasste über ein Viertel der Stadtbevölkerung in einer Erbkartei. Das Amt setzte die vorgegebenen Unrechtsnormen unnachgiebig um. Der verantwortliche "Erbarzt" ging dabei so radikal vor, dass er vom Regierungspräsidenten strafversetzt wurde. Die NSDAP-Gauleitung erwog sogar, die Geheime Staatspolizei auf den Mediziner anzusetzen - wohlgemerkt: nicht wegen regimekritischen Verhaltens, sondern wegen Übererfüllung auf dem Gebiet der Eugenik. Dabei stand das Personal der Abteilung Erb- und Rassenpflege mit wenigen Ausnahmen der NSDAP mit formaler Distanz gegenüber. Trotzdem wurde die Erb- und Rassengesetzgebung in Hannover von allen Beteiligten im einvernehmlichen Handeln umgesetzt. Auf der Handlungsebene gab es keine dualistischen Tendenzen zwischen Parteimitgliedern und Nicht-Nationalsozialisten. Der Großteil der Sterilisierungen wurde während der Amtszeit des nicht-nationalsozialistischen Oberbürgermeisters Menge vorgenommen - es gibt keine Hinweise, dass Menge den eugenischen Maßnahmen kritisch gegenüberstand.
Judenverfolgung: In allen Phasen des Dritten Reichs spielte die Stadtverwaltung Hannover bei der Judenverfolgung eine aktive Rolle. 21 Die Diskriminierungen betrafen immer weitere Lebensbereiche der jüdischen Einwohner und reichten vom Verbot des Betretens der Markthalle bis hin zu separaten Öffnungszeiten für Juden in städtischen Ämtern. Bereits kurz nach der Machtübertragung stieß die Kommune Aktionen an, die durch keine zentralen Vorgaben gedeckt waren: Sie änderte Straßennamen, verbannte Bücher jüdischer Autoren aus der Stadtbibliothek und verlieh jüdischen Unternehmern keine öffentlichen Aufträge mehr. Um jüdische Händler von Märkten und jüdische Sportler aus den Vereinen auszuschließen, nahm die Kommune sogar Konflikte mit den Aufsichtsbehörden in Kauf, die eine Radikalisierung untersagten. Oft genügten einzelne Beschwerden aus der Bevölkerung, um eine neue Diskriminierungsmaßnahme anzustoßen. Zunehmend koordinierte der Deutsche Gemeindetag die Judenpolitik in allen Kommunen des Reiches. 22
Nach dem Judenpogrom im November 1938 separierten die Kommunen die Juden in der Fürsorge und im Wohnbereich von der übrigen Bevölkerung. Außerdem wurden sie zur Abgabe sämtlicher Gold- und Silbergegenstände gezwungen. Wie überall im Reich war es auch in Hannover die Stadtverwaltung, die die Juden dazu ins städtische Leihamt bestellte. Doch sie beließ es nicht bei der Durchführung des staatlichen Raubes, sondern versuchte darüber hinaus, zu profitieren: Oberbürgermeister Henricus Haltenhoff, Menges Nachfolger, kaufte 1940 zu günstigen Preisen Gegenstände aus dem beschlagnahmten Gut an, um das Ratssilber um 142 Stücke zu ergänzen. Die Kommune betrieb eine eigenständige "Arisierungspolitik": Sie erwarb zwischen 1933 und 1945 zu unlauteren Bedingungen über hundert bebaute und unbebaute Grundstücke von Juden, wofür sie knapp drei Millionen RM ausgab. Sie nutzte die Notlage wohlhabender jüdischer Einwohner aus, um Kunstsammlungen in städtische Museen zu überführen und eine Privatbibliothek in das Magazin der Stadtbibliothek einzugliedern. Mit den freiwilligen Kaufgeschäften dokumentierte sie indirekt ihre zustimmende Haltung zur Verfolgungspolitik. Die spektakulärste Radikalisierung durch die Stadtverwaltung geschah im September 1941, als die Kommune auf Druck der NSDAP-Gauleitung die noch nicht zusammengefassten Juden gewaltsam aus ihren Häusern trieb und in "Judenhäusern" einquartierte: Ohne rechtstechnische Grundlage "verwertete" die Stadtverwaltung das beschlagnahmte Mobiliar und wurde dafür von der zuständigen Oberfinanzdirektion gerügt.
Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene: Zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur während des Bombenkrieges nutzten die Stadtverwaltungen die Möglichkeit, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene einzusetzen. Allein die Stadtverwaltung Hannover betrieb zeitweise 22 Lager und beschäftigte zu Spitzenzeiten bis zu 9 000 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. 23 Annette Schäfer kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommunen bei der Zwangsarbeiterbeschäftigung "in der Regel nüchternem Interessenkalkül" folgten, auch wenn Entscheidungen "im Einzelfall auf der Grundlage rassenideologischer Kriterien" gefällt wurden. 24 Das gilt auch für Hannover: Der Wunsch nach Beschäftigung von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern entsprang dem städtischen Interesse, die umfangreichen Arbeiten trotz Personalmangels zu bewältigen. Aus diesem Grund drang die Stadtverwaltung bei übergeordneten Stellen auf die Zuweisung neuer Arbeiter und verschärfte dadurch das System der Zwangsarbeit. Die Kommunen wirkten als dynamisierende Kraft bei der Zwangsarbeiterbeschäftigung und befürworteten von Anfang an den Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener, obwohl er innerhalb der NS-Führung aus ideologischen Erwägungen umstritten war. 25
Für das Funktionieren des lokalen Systems der Zwangsarbeit waren die Stadtverwaltungen unverzichtbar: Sie beschäftigten nicht nur eigene Zwangsarbeiter, sondern die kommunalen Wirtschafts- und Ernährungsämter und die Gesundheitsämter waren für alle Arbeiter und Gefangenen im Stadtgebiet zuständig, also auch für die in der Industrie eingesetzten Kräfte. Die städtischen Desinfektionsanstalten entlausten in großer Zahl Gefangene, die sich "auf Transport" befanden. Die Stadtbauräte waren als "Leiter der Sofortmaßnahmen" nach Bombenangriffen zentrale Figuren beim Kriegsgefangeneneinsatz, ihre Kompetenzen reichten weit über den Bereich der Stadtverwaltungen hinaus. Solange ihre Interessen gewahrt blieben, übernahmen die Stadtverwaltungen diese Tätigkeiten ohne Protest. Allerdings zeigten sie kein Interesse an Maßnahmen, die sich für sie nicht auszahlten. So wehrte sich die Stadtverwaltung Hannover dagegen, tausende von Gefangenen aus den Durchgangslagern zu entlausen, die nicht im Stadtgebiet verblieben. Sie hatte auch kein Interesse daran, zur langfristigen Eindämmung "volksbiologischer Gefahren" Bordelle für Ausländer einzurichten. Die Behandlung der Ausländer folgte einem rassenideologisch ausgerichteten Regelwerk, das von unterschiedlichen Verpflegungs- und Versorgungssätzenbis zur Separierung von Kranken nach Rassenzugehörigkeit reichte. Die städtischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter wurden zu gefährlichen Arbeiten, etwa zur Entschärfung von Bomben, eingeteilt. Stadtverwaltungen wie Köln kooperierten zu diesem Zweck sogar mit der SS, um KZ-Häftlinge dafür zu rekrutieren. 26
Die Ergebnisse der Fallstudie bestätigen Gruners These von der "wechselseitigen Dynamisierung von zentraler und lokaler Ebene". Dass sein Befund am Beispiel von Hannover verifiziert werden konnte, ist besonders aussagekräftig, weil die dortige Kommunalverwaltung im Vergleich mit anderen Städten weniger nazifiziert war. Doch selbst diese Verwaltung mit konservativem Selbstverständnis und mit Distanz zur NSDAP radikalisierte die Politik der NS-Regierung, auch wenn Städte wie Frankfurt am Main oder München etwa bei der "Arisierung" noch schärfer vorgingen. 27
Die NS-Verfolgungspolitik durch die Kommunen ist noch immer nur unzureichend erforscht. Für die Lokalgeschichtsschreibung tut sich hier ein weites Forschungsfeld auf, wie allein am Beispiel der Edelmetallabgabe für Juden gezeigt werden kann: Diese zentrale, organisatorisch aufwändige Verfolgungsmaßnahme wurde nicht von der Partei oder der Gestapo, sondern von den Kommunen ausgeführt. In rund 60 kommunalen Pfandleihanstalten im Reich wurden so genannte öffentliche Ankaufstellen eingerichtet, in denen Verwaltungsmitarbeiter die abgegebenen Gegenstände registrierten, ihren Wert abschätzten, den Juden eine geringe Entschädigung dafür auszahlten, die Gegenstände einschmelzen ließen, versteigerten oder an eine zentrale Stelle nach Berlin weiterleiteten. Die Leihämter schickten insgesamt 135 Tonnen Silber und 1,3 Tonnen Gold an die Schmelzanstalten. 28 Die Gesamteinnahmen der öffentlichen Ankaufstellen für Wertsachen von Juden beziffert Stefan Mehl reichsweit mit rund 54 Millionen RM. 29 Trotz dieser Dimensionen fehlt die Aktion insämtlichen bisher vorliegenden Stadtgeschichten. Außer in Hannover ist sie lediglich in Frankfurt am Main näher untersucht. 30
Auch andere Verfolgungsfelder fehlen in vielen lokalgeschichtlichen Darstellungen. Letztlich ließe sich über die erwähnten Beispiele hinaus anhand jedes beliebigen kommunalen Amtes die Mitwirkung der Städte an der NS-Verfolgungspolitik dokumentieren: - Die Personalämter entließen nach dem Berufsbeamtengesetz Mitarbeiter aus politischen und rassischen Gründen. - Die Sportämter beschlagnahmten die Sportanlagen von jüdischen Vereinen und der Arbeiterbewegung. - Die Gartenverwaltungen vertrieben Juden aus den öffentlichen Grünanlagen. - Die Statistischen Ämter ermittelten die Anzahl von Juden und "Mischlingen" im Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit der Geheimen Staatspolizei. - Die Einwohnerämter führten Suchkarten des Gesundheitsamtes für Geschlechtskranke. - Die Wohlfahrtsämter lieferten Informationen in Sterilisations- sowie Ehegesetzgebungsverfahren und waren an der Verfolgung von "Asozialen" beteiligt. - Die Standesämter arbeiteten bei der Umsetzung der Ehegesetzgebung mit den Gesundheitsämtern Hand in Hand. - Die Stadtarchive lieferten Material zur "Sippenforschung". - Die Schulämter gaben Beurteilungen von Hilfsschülern zur Verwendung in Sterilisationsverfahren weiter und schlossen jüdische Kinder vom Unterricht aus. - Die Wohnungsämter vertrieben Juden, Sinti und Roma aus ihren Wohnungen und bereiteten Deportationen vor. - Die Fürsorgebehörden schlossen Juden von Sozialleistungen aus. - Die Oberbürgermeister genehmigten in vielen Kommunen die "Arisierungen" von Einzelhandelsgeschäften. - Die Grundstücksämter kauften Immobilien von jüdischen Eigentümern, die auswandern mussten oder deportiert wurden. - Die Kämmereien verbuchten das "arisierte" Vermögen in den städtischen Haushalten. - Die Bauämter organisierten die städtischen Kriegsgefangeneneinsätze. - Die Wirtschafts- und Ernährungsämter waren für die Lebensmittelrationierung für sämtliche Einwohner zuständig - inklusive der Juden sowie der Insassen in Gefängnissen, Gefangenen- und Konzentrationslagern. Kaum eine Behörde verfügte über einen solch umfassenden Überblick über das NS-Lagersystem.
Die Liste ließe sich fortsetzen. Den Kommunen bleibt viel Arbeit, wenn sie ihre Mitwirkung an der NS-Verfolgungspolitik aufarbeiten wollen.
1 Vgl.
Rüdiger Fleiter, Stadtverwaltung im Dritten Reich.
Verfolgungspolitik auf kommunaler Ebene am Beispiel Hannovers, 2.,
korr. Aufl., Hannover 2007.
2 Vgl. Sabine Mecking/Andreas Wirsching
(Hrsg.), Stadtverwaltung im Nationalsozialismus.
Systemstabilisierende Dimensionen kommunaler Herrschaft, Paderborn
2005; Bernhard Gotto, Nationalsozialistische Kommunalpolitik.
Administrative Normalität und Systemstabilisierung durch die
Augsburger Stadtverwaltung 1933 - 1945, München 2006; Detlef
Schmiechen-Ackermann/Steffie Kaltenborn (Hrsg.), Stadtgeschichte in
der NS-Zeit. Fallstudien aus Sachsen-Anhalt und vergleichende
Perspektiven, Münster 2005.
3 Vgl. Hans Mommsen, Beamtentum im
Dritten Reich, Stuttgart 1966, S. 18.
4 Vgl. dazu z.B. Rüdiger Fleiter,
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur
Aufklärung von NS-Verbrechen und ihr gesellschaftliches und
justizielles Umfeld, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
(GWU), 53 (2002), S. 32 - 50.
5 Vgl. H. Mommsen (Anm. 3), S. 14.
6 Vgl. ebd., S. 23.
7 Vgl. ebd., S. 15. Vgl. die Kritik von
Mommsens Ansatz bei Nicolas Berg, Der Holocaust und die
westdeutschen Historiker. Erforschung und Erinnerung,
Göttingen 2004(3), S. 564.
8 Vgl. Léon Poliakov/Josef Wulf,
Das Dritte Reich und seine Diener. Dokumente, Berlin 1956. Zur
Nicht-Rezeption dieses Werks durch die westdeutschen Historiker
vgl. N. Berg (Anm. 7), S. 337 - 370.
9 Wolf Gruner/Armin Nolzen (Hrsg.),
"Bürokratien". Initiative und Effizienz, Berlin 2001, S. 7 -
15.
10 Vgl. Horst Matzerath,
Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart
1970.
11 Ebd., S. 434.
12 Ebd. Vgl. auch H. Mommsen (Anm. 3),
S. 18.
13 Ebd., S. 227.
14 Vgl. Wolf Gruner, Öffentliche
Wohlfahrt und Judenverfolgung. Wechselwirkung lokaler und zentraler
Politik im NS-Staat (1933 - 1942), München 2002, bes.S. 291 -
293; ders., Der Deutsche Gemeindetag und die Koordinierung
antijüdischer Kommunalpolitik. Zum Marktverbot für
jüdische Händler und zur "Verwertung" jüdischen
Eigentums, in: Archiv für Kommunalwissenschaften, 37 (1998),
S. 261 - 291.
15 Vgl. Wolf Gruner, Die
NS-Judenverfolgung und die Kommunen: Zur wechselseitigen
Dynamisierung von zentraler und lokaler Politik 1933 - 1941, in:
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ), 48 (2000), S. 75 -
126.
16 Die Radikalisierung durch die lokale
Ebene wird auch thematisiert bei Michael Wildt, Gewaltpolitik.
Volksgemeinschaft und Judenverfolgung in der deutschen Provinz 1932
bis 1935, in: Werkstatt Geschichte, 35 (2004), S. 23 - 43; Peter
Longerich, Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der
nationalsozialistischen Judenverfolgung, München 1998.
17 Vgl. W. Gruner (Anm. 15).
18 Stellv. Gauleiter an Hauptamt
für Kommunalpolitik, 24.11. 1941, Bundesarchiv Berlin, NS
25/798.
19 Ernst Fraenkel, The Dual State, A
Contribution to the Theory of Dictatorship, New York 1941.
20 Vgl. R. Fleiter (Anm. 1), S. 57 -
121.
21 Vgl. ebd., S. 123 - 276.
22 Vgl. W. Gruner, Der Deutsche
Gemeindetag (Anm. 14), S. 261 - 291.
23 Vgl. R. Fleiter (Anm. 1), S. 301 -
339.
24 Vgl. Annette Schäfer,
Zwangsarbeit in den Kommunen. "Ausländereinsatz" in
Württemberg 1939 - 1945, in: VfZ, 49 (2001), S. 70.
25 Vgl. ebd., S. 55.
26 Vgl. Karola Fings, Messelager
Köln. Ein KZ-Außenlager im Zentrum der Stadt, Köln
1996.
27 Vgl. Doris Eizenhöfer, Die
Stadtverwaltung Frankfurt am Main und die "Arisierung" von
Grundbesitz, in: S. Mecking/A. Wirsching (Anm. 2), S. 299 - 324;
Ulrike Haerendel, Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich.
Siedlungsideologie, Kleinhausbau und "Wohnraumarisierung" am
Beispiel Münchens, München 1999.
28 Vgl. Ralf Banken, Der
Edelmetallsektor und die Verwertung konfiszierten jüdischen
Vermögens im "Dritten Reich". Ein Werkstattbericht über
das Untersuchungsprojekt "Degussa AG" aus dem Forschungsinstitut
für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität
zu Köln, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, (1999)
1, S. 171, Fn. 246.
29 Vgl. Stefan Mehl, Das
Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden 1933
- 1943, Berlin 1990, S. 85.
30 Vgl. Monica Kingreen, Raubzüge
einer Stadtverwaltung. Frankfurt am Main und die Aneignung
"jüdischen Besitzes", in: Beiträge zur Geschichte des
Nationalsozialismus, 17 (2001), S. 17 - 50.