Der europäische Binnenmarkt hat jetzt ein einheitliches Ökosiegel. Von 2009 an müssen sämtliche in der EU produzierten oder eingeführten Bioprodukte ein EU-Biolabel tragen, das einheitliche Mindeststandards garantiert. Darauf einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister vergangenen Dienstag in Luxemburg. Es gilt für Lebensmittel, die zu 95 Prozent aus ökologischen Zutaten bestehen. Über die Mindeststandards war zuvor zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch im Europaparlament viel gestritten worden. Die nun beschlossene Rahmenvereinbarung behält im Wesentlichen die bisher geltenden Anforderungen für artgerechte Haltung, organische Düngung und das Pestizidverbot bei. Belgien, Italien, Griechenland und Ungarn, die erreichen wollten, dass für Bioprodukte ein niedrigerer Schwellenwert für Genverunreinigungen gelten soll als für konventionelle Produkte, stimmten gegen die Verordnung.
Auch das Europaparlament, das in dem Verfahren nur angehört wurden und mehrere Ökoverbände hatten ursprünglich einen Schwellenwert von 0,1 Prozent für Biolebensmittel gefordert. Bioerzeuger liefen gegen diese Bestimmungen Sturm, weil das ihre Produkte gegenüber konventionellen Lebensmitteln weiter verteuern würde.
Das Kleingedruckte wird die Bioverbände in den kommenden Monaten weiter beschäftigen. Die neue Verordnung enthält eine so genannte "Flexibilitätsklausel", die die strengen Vorschriften für organischen Landbau aufweichen und damit den Wettbewerb verzerren könnte.