Ob Briefe, Verwandtenbesuche, Verteidigergespräche oder Zeitungen - das Kontaktsperrgesetz sollte jeglichen Kontakt inhaftierter RAF-Terroristen zur Außenwelt oder anderen Gefangenen verhindern. Im Schnellverfahren befasste sich der Bundestag mit dem von Union, SPD und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf. Entsprechend breit war die Zustimmung: Mit 371 Ja- bei nur vier Gegenstimmen und 17 Enthaltungen ließen die Volksvertreter den Entwurf passieren.
Die Parlamentarier hatten es eilig, denn die Kontaktsperre für RAF-Gefangene dauerte bereits seit dem 6. September - ohne eindeutige rechtliche Grundlage. Verhindert werden sollte, dass aus den Zellen heraus Anweisungen an die Entführer des Arbeitgeberpräsidenten Hans Martin Schleyer dringen konnten, der sich seit dem fünften September 1977 in der Gewalt von RAF-Terroristen befand. Der Bundesrat erteilte am 30. September 1977 seine Zusage und das Gesetz trat einen Tag später in Kraft und stellte 72 Gefangene unter die Kontaktsperre.
Heftig umstritten war die Sperre in der Öffentlichkeit, nachdem zwei Gerichte Verteidigerbesuche ausdrücklich davon ausnahmen und die Justizverwaltungen der Länder sich weigerten, diesen Anordnungen Folge zu leisten. Zudem konnte die Regierung die Kontaktsperre bis zur nachträglichen Gesetzesregelung allein durch einen übergesetzlichen Notstand rechtfertigen.
Aber selbst die große Zustimmung im Bundestag stieß auf Kritik. "Zu unbestimmte und zu weit gefasste staatliche Eingriffsmöglichkeiten" kritisierte die SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin im Plenum, während Hans Arnold Engelhard (FDP) entgegnete: "Neue Situationen erfordern neue Antworten." Helmut Kohl unterstrich für die CDU/CSU, die Kontaktsperre diene dem Schutz des Lebens aller Bürger.
In nur drei Tagen hatte der Entwurf zum Kontaktsperregesetz die Verfassungsorgane schließlich passiert und wurde damit zum schnellsten Gesetzesvorhaben der Bundesrepublik. Im August 1978 erklärte es schließlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz für vereinbar und beendete die bis dahin andauernde öffentliche Diskussion.