Kosten der Unterkunft
Kritik an Formel und Höhe der Bundesbeteiligung
Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die geplante Bundesbeteiligung an den Wohn- und Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) strikt ab. Im Mittelpunkt der Kritik von Städten und Kreisen steht neben der als zu gering erachteten Höhe der Bundesbeteiligung die neue Anpassungsformel, wie in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/6774 ) am 7. November deutlich wurde. Der Bundesrat schloss sich den Bedenken der Kommunen an und forderte in seiner Sitzung am 9. November, die Anpassungsformel an den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu orientieren. Damit rückt die Länderkammer von ihrer Position aus dem vergangenen Jahr ab, als sie die Bezugnahme auf die Alg-II-Bedarfsgemeinschaften noch befürwortet hatte.
Mit der Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Koalition geht davon aus, dass dies mit dem Gesetzentwurf geschieht. Nach der umstrittenen Anpassungsformel erfolgt bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte. Dadurch verringert sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung im kommenden Jahr um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent. Das heißt, die Bundesbeteiligung würde mit rund 3,9 Milliarden Euro um rund 400 Millionen Euro unter der diesjährigen Bundesbeteiligung liegen.
Die Kommunen grummeln. Die Leiterin des Sozialdezernats des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, wies darauf hin, dass die Kosten der Unterkunft gestiegen seien, obwohl die Zahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig sei. Dies liege zum einen an Kostensteigerungen bei der Energieversorgung und zum anderen an der Neuregelung, dass Unter-25-Jährige keine eigenen Bedarfsgemeinschaften mehr bilden dürften. Weiter hieß es, die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung seien zwischen Juli 2006 und Juni 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 12,5 auf rund 13,7 Milliarden Euro gestiegen, von denen die Kommunen rund 70 Prozent zu tragen hätten. Der Rückgang der Bedarfsgemeinschaften im selben Zeitraum von rund 3,98 auf 3,83 Millionen bilde die Kostenentwicklung deshalb nicht ab und die Absenkung der Bundesbeteiligung sei "keinesfalls gerechtfertigt".
Der Referent des Deutschen Landkreistages, Markus Keller, fügte hinzu, die einzige akzeptable Form der Berechnung sei bei Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten gegeben. Ein weiteres Problem, so Keller, sei die steigende Zahl von Erwerbstätigen mit Ansprüchen auf Unterkunftskosten nach Hartz IV (so genannte Aufstocker). Dies lasse einen weiteren Anstieg der Ausgaben befürchten.