Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf dann 7.668 Euro angehoben werden. Dies sieht ein von CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ( 16/6924 ) vor.
Die Regelung entspreche im ersten Schritt einer Erhöhung der Diäten um 4,7 Prozent, im zweiten Schritt um 4,48 Prozent, heißt es. Damit würde dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur die Orientierungsgröße der Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und der einfachen Bundesrichter erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahr 2010 berücksichtigt.
CDU/CSU und SPD nennen die geplante Lösung "vertretbar", da seit 2003 keine Erhöhung der Entschädigung mehr stattgefunden habe. Außerdem soll die Erhöhung mit einer Absenkung des Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung einhergehen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, diesen Steigerungssatz von jetzt drei Prozent der Diäten pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5 Prozent zu reduzieren. Ferner werde mit der Gesetzesänderung der Höchstsatz der Altersentschädigung erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Allerdings soll "nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung" ein Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der Bundestagsmitgliedschaft entstehen. Die Mehrkosten beziffert der Entwurf für das Jahr 2008 auf rund 2,4 Millionen Euro, ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Millionen Euro jährlich. Dagegen werde die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung "langfristig zu einem Einsparvolumen führen", heißt es. Die Vorlage wurde am 9. November an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.