BESTEUERUNG
Grüne wollen Kapitalflucht unattraktiv machen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die zunehmende Steuerverlagerung ins Ausland verhindern. Dazu hat sie einen Antrag ( 16/6451 ) vorgelegt, in dem die so genannte Anrechnungsmethode gefordert wird, um eine Doppelbesteuerung sowohl im Inland als auch im Ausland zu vermeiden.
Im Ausland erzieltes Einkommen soll demnach nach dem Prinzip der Besteuerung des "Welteinkommens" auch in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig sein. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung komme, soll die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld im Inland angerechnet werden. Bisher, so die Abgeordneten, werde im Ausland erzieltes Einkommen in Deutschland steuerfrei gestellt. Solange es jedoch keinen fairen Steuerwettbewerb gebe, müsse sich Deutschland besser gegen die Erosion der Steuereinnahmen durch die Verlagerung von Einkünften in Niedrig- oder Nichtsteuergebiete schützen. Um den Anreiz für eine Verlagerung der Einkünfte zu senken, ist es nach Ansicht der Fraktion geboten, in den Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten vom so genannten Freistellungs- zum Anrechnungsverfahren überzugehen.
Die Fraktion räumt ein, dass dies ein "langwieriger Prozess" wäre, da zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden müssten. Bei neuen Abkommen raten die Abgeordneten dazu, die Anrechnungsmethode als erste Methode zu vereinbaren, eventuell mit einer Option zum Übergang zur Freistellungsmethode.