ENERGIEVERSORGUNG
Netzregulierung birgt noch Defizite
Der 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze stellt die Bundesregierung noch nicht zufrieden. Darauf verweist sie in ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz ( 16/6532 ). Trotz der Erfolge der neuen Rahmenbedingungen bestünden noch einige Defizite. Als positiv hebt die Regierung hervor, dass die Verbraucherrechte deutlich gestärkt und die Rahmenbedingungen für einen Lieferantenwechsel weiter verbessert worden seien. Daher sei mehr Wettbewerb zu erwarten.
Vor allem bei der Energieerzeugung und im Großhandel müsse der Wettbewerb noch intensiver werden, heißt es weiter. Auch im Gassektor seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb noch ungenügende Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen. Nachbesserungsbedarf sieht die Regierung bei der Entflechtung von Leitungsnetz und Betrieb. Ziel sei es, mit einer Entflechtung und Regulierung sicherzustellen, dass das Netz ein neutraler Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden.
Dem Bericht zufolge befürwortet die Regierung auch eine Öffnung des Zähl- und Messwesens für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische Innovationen gefördert werden, die dem Verbraucher zugute kommen. Ebenso sollten Strom- und Gasrechnungen transparenter werden. Zudem will die Regierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten Regelzonen verbunden sind. Dabei sollen auch alle Optionen für eine gemeinsame Regelzone entwickelt werden. Deutschland ist in vier Regelzonen unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen.