Das Zwischenfazit fiel durchaus positiv aus: Als Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, am 8. April in Berlin seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorstellte, war von "mehr Licht in den Amtsstuben" und ausgebliebenen "Antragsfluten" die Rede. Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG), so Schaar, habe dafür gesorgt, dass die Arbeit der Behörden transparenter geworden sei. Die Bürger hätten von ihrem Recht auf Information eifrig Gebrauch gemacht - das von Kritikern befürchtet Zusammenbrechen der Behörden unter der Flut von Anträgen sei dennoch ausgeblieben.
Wie hat nun die Verwaltung des Deutschen Bundestages den Umgang mit dem IFG geregelt? "Gut", sagt Wolfram Kolodziej-Derfert, Datenschutzbeauftragter des Hauses. Alle Anfragen würden durch ihn koordiniert. So könne er "für das Gesetz werben". Schließlich sehe sich die Verwaltung zunächst als Dienstleister für das Parlament, Anfragen von Außenstehenden zu beantworten, sei dagegen für die Mitarbeiter neu gewesen. Die Philosophie der "offenen Verwaltung" setze sich erst langsam durch, so Kolodziej-Derfert. Seit Inkrafttreten des Gesetzes habe es mehr als 80 Anfragen gegeben. Unter anderem sei nach den Aufgaben des Europabüros in Brüssel und nach den Kosten der Fahrbereitschaft des Bundestages gefragt worden.