Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht darauf, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Nachdem die Disskussion über ihren Antrag ( 16/5005, 16/8703) im Familienausschuss vertagt worden war, hatte sie für den 11. April eine Debatte im Bundestag erzwungen - ebenso wie zu einem weiteren Antrag ( 16/1064, 16/8700), in dem die Bundesregierung auffordert wird, ihre Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Die Grünen werfen den Koalitionsfraktionen vor, sich wegen interner Differenzen in beiden Fragen nicht positionieren zu wollen. Ferner forderte die Kinderkommission im Bundestag, bessere Vorkehrungen für die Sicherheit von Kindern im Alltag zu treffen. Dazu zählen etwa eine Helmpflicht beim Fahrradfahren und ein europaweites Prüfsiegel für Spielzeug sowie Treppenschutzgitter und Fensterriegel.
Das Bundestagspräsidium will in seiner nächsten Sitzung am 23. April über ein Ordnungsgeld gegen den Abgeordneten Otto Schily (SPD) wegen Verstoßes gegen die Verhaltenregeln für Abgeordnete entscheiden. Das wurde in der Präsidiumssitzung am 9. April festgelegt.
Die FDP-Fraktion hat ein eigenes Konzept zur gesundheitlichen Prävention vorgelegt. Aus Sicht der Liberalen ist die Prävention als aktive Gesundheitsvorsorge primär eine individuelle Herausforderung, wie aus ihrem Antrag ( 16/8751) hervorgeht, der am 10. April in den Bundestag eingebracht wurde. Darin heißt es, jeder Einzelne sei dafür verantwortlich, durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Entstehung von Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Es sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bedeutung der Prävention und Gesundheitsförderung zur Vermeidung, Heilung und Linderung bei vielen Erkrankungen zu verdeutlichen. Die Finanzierung dürfe deshalb nicht allein auf die Kranken- bzw. Sozialversicherung zentriert werden. Ziel einer Präventionsstrategie müsse es sein, klare Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkeiten für die einzelnen Präventionsbereiche zu definieren.
Mit den Stimmen der Koalition, bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von Grünen und Linksfraktion hat der Bundestag am 10. April die Änderung des Wehrrechtsgesetzes angenommen. Durch die Novellierung will die Bundesregierung das Wehrrecht an die aktuellen Anforderungen an die Bundeswehr und die damit verbundene Transformation der Streitkräfte anpassen. So wird unter anderem der Einsatz von Reservisten vereinfacht. In Zukunft können sie auf freiwilliger Basis auch zu vorbereitenden Übungen einberufen und im Fall einer Katastrophe unverzüglich eingesetzt werden. Dies gilt auch bei humanitären Einsätzen der Bundeswehr im Ausland.
Eine Weiterentwicklung des europäischen Antidiskriminierungsrechts im europäischen Recht verfolgt die Fraktion der Grünen. In einem Antrag ( 16/8198) erklärt sie, auch die Europäische Kommission strebe ein europaweites einheitliches Schutzniveau mit Blick auf alle Diskriminierungsgründe an. Der deutsche Gesetzgeber habe sich seinerzeit aus guten Gründen gegen eine bloße 1:1-Umsetzung entschieden und auch im Zivilrecht für weitere Kriterien gegen einen Schutz vor Diskriminierung vorgesehen. Der Antrag verfolge deshalb das Ziel, die Bundesregierung, die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Anhebung des Schutzes vor Diskriminierung auf ein einheitliches Niveau zu unterstützen.
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/8187), die Verabschiedung der EU-Richtlinie über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und des Tausches derselben zurückzustellen. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, die Richtlinie in ein Gesamtkonzept zum gemeinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz einzubeziehen und sie als Mindestvorschrift auszugestalten, die den Mitgliedstaaten erlaube, ein höheres Schutzniveau anzustreben, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag.