Verbraucherschützer werden den Schutz von Eigenheimbesitzern vor Kreditkäufern wahrscheinlich nicht ausreichend finden: Sie hatten verlangt, dass jeder Bankkunde seinen Immobilienkredit kündigen darf, sobald dieser weiter verkauft wird. Der Vorschlag war gut gemeint.
Die neuen Regeln, die der Bundestag jetzt für Kreditverkäufe verabschiedet hat, sind jedoch besser. Sie schützen Immobilienbesitzer vor der Willkür der schwarzen Schafe unter den Kreditaufkäufern: Wenn diese, wie es vorgekommen ist, eine sofortige Rückzahlung des Kredits verlangen, müssen sie künftig den Schaden, der dem Immobilienbesitzer entsteht, ersetzen. Wegen Zahlungsrückständen des Häuslebauers dürfen sie einen Kredit erst nach mindestens zwei aufeinander folgenden ausstehenden Raten kündigen. Außerdem haben sie neue Informationspflichten.
Das Ziel, die Kreditnehmer zu schützen, wird mit dem neuen Risikobegrenzungsgesetz erreicht - und darum ging es ja. Rüdes Geschäftsgebahren lohnt sich nicht länger.
Das von den Verbraucherschützer geforderte Sonderkündigungsrecht hätte dagegen den Markt für Kreditverkäufe zerstört. Banken können sich mit Kreditverkäufen Mittel für ihr Neugeschäft verschaffen - Geld, das als Schmiermittel der Wirtschaft dringend gebraucht wird. Auch wenn etliche Zocker es mit diesen Verbriefungen übertrieben haben und so die Finanzkrise auslösten: Dieses Prinzip der Bankwirtschaft gilt weiter.