SCHORNSTEINFEGER
Opposition rechnet wegen des neuen Berufsrechts mit Preissteigerungen
Wenn der Schornsteinfeger zweimal klingelt - dann muss es nicht mehr derselbe sein wie im Jahr zuvor. Der Bundestag hat am 27. Juni den Weg frei gemacht, damit auch Kaminkehrer aus dem EU-Ausland ihre Dienste auf deutschen Dächern anbieten können. Darauf hatte besonders die EU-Kommission gedrängt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Nach altem Recht haben die Bezirksschornsteinfeger ein Monopol in ihrem Kehrbezirk und dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben. Mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU war das nicht vereinbar.
Den Regierungsentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ( 16/9237) nahm das Parlament auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/9794) gegen die Stimmen der Opposition in geänderter Fassung an. Künftig können alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden. Ein Wettbewerb auf Raten allerdings, denn es gibt Übergangsfristen. Bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister können bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben, ohne an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Bezirke, die ab 2010 frei werden, werden nach neuem Recht ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben.
Gegenüber der Regierungsvorlage hat der Bundestag auf Wunsch der Koalition festgelegt, dass ab 2010 frei werdende Kehrbezirke zwar ausgeschrieben, aber bis Ende 2012 mit Bezirksschornsteinfegern "mit vollem Tätigkeitsumfang" besetzt werden. In dieser Übergangszeit dürfen sie keine Heizungsanlagen im eigenen Kehrbezirk warten. Eingeschränkt wird die Möglichkeit der Weitergabe von Kundendaten, nachdem das Sanitär- und Heizungshandwerk einen "Datenmissbrauch" aus Wettbewerbsgründen durch die Bezirksschornsteinfeger befürchtet hatte.
Während Union und SPD lobten, dass die hohen Standards im Brandschutz und in der Gebäudesicherheit gewahrt bleiben, erwartet die Opposition mehr Bürokratie und Preissteigerungen. Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der FDP ( 16/9817) und der Linken( 16/9818) ab. Die Linke wollte die Vergabe der Kehrbezirke an das Einhalten von Tarifverträgen knüpfen, weil sie prekäre Arbeitsverhältnisse fürchtet. Aus FDP-Sicht sollten Emissionsmessungen der Fachbetriebe von den Schornsteinfegern anerkannt werden müssen. Die Fraktion hält die Schätzung, dass das Gesetz für die Wirtschaft Kosten von 21,75 Millionen Euro verursachen wird, für zu niedrig angesetzt. Die Grünen kritisierten, dass nun alle dreieinhalb Jahre eine Feuerstättenschau stattfinden muss. Bislang sei dies nur alle fünf Jahre erforderlich gewesen.