FÖDERALISMUS
Bildung ist Ländersache. Trotzdem darf der Bund mitreden
Bildung liegt in der Hoheit der Länder. Das ist im Prinzip richtig, aber doch nicht ganz. Schulen, Hochschulen oder Kindergärten sind in der Tat Angelegenheiten der Länder. Und auch wenn die erste Föderalismusreform die Kompetenzen des Bundes im Bildungsbereich stark zurechtgestutzt und ihm zum Beispiel die Verantwortung für den Hochschulbau und die direkten Finanzhilfen für Schulen entzogen hat, darf er doch noch ein Wörtchen bei der Bildung mitzureden.
Laut Grundgesetz ist der Bund mit Ausnahme der Berufsschulen für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung, die Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und - zusammen mit den Ländern - auch für deren Finanzierung zuständig. Er darf also sein Füllhorn ergiebig für die Forschung und diverse Förderprogramme ausschütten: So fördert die Bundesregierung beispielsweise Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Helmholtz-Gemeinschaft, finanziert Förderprogramme für die Unterstützung von begabten Schülern, Auszubildenden oder Studierenden und forciert den internationalen Austausch von Azubis oder Wissenschaftlern. Regeln darf der Bund auch allgemeine Grundsätze der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse, auch wenn da die Länder abweichen dürfen. Weil aber derzeit an den Universitäten der Trend zur Autonomie gegenüber staatlicher Regelung angesagt sei, sehe man derzeit keinen Anlass, von den Gesetzgebungsbefugnissen Gebrauch zu machen, heißt es im Bundesbildungsministerium.
Wie die Bundesregierung mehr Menschen für mehr Bildung begeistern will, hat sie Anfang Januar in einer Qualifizierungsinitiative der Öffentlichkeit dargelegt. Sie beabsichtigt unter anderem für ältere Menschen in einigen Berufen Ausbildungsbausteine zu erproben, den Anteil Jugendlicher ohne Ausbildung zu reduzieren, mehr Schulabgänger an die Hochschulen zu locken und die Weiterbildung zu stärken. Weil aber zum Beispiel gerade auf dem Gebiet der Weiterbildung die Datenlage noch dürftig ist, hatte sie schon im November 2007 120 Millionen Euro für ein Rahmenprogramm zur Stärkung der empirischen Bildungsforschung bereitgestellt.
Erste Maßnahmen hat der Bund schon auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett gab Ende April beispielsweise grünes Licht für die Bildungsprämie. Mit der vom Bund und dem Europäischen Sozialfonds finanzierten Prämie sollen Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit niedrigen und mittlerem Einkommen von Herbst an mit bis zu 154 Euro unterstützt werden. Ziel ist, die im internationalen Vergleich zu niedrige Weiterbildungsquote von derzeit 43 auf 50 Prozent im Jahr 2015 zu steigern.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung wird auch nach der zweiten Föderalismusreform aller Voraussicht nach unverändert in den Händen des Bundes bleiben. Kern der nächsten Reformstufe werden vor allem die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sein, die modernisiert wer- den sollen.