Die Große Koalition unternimmt weitere Schritte zum Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009. In einer Sitzung des Gesundheitsausschusses am 19. September brachten die Fraktionen von Union und SPD 46 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG; 16/9559, 16/10070) in die Beratung ein. Dabei geht es unter anderem um Regelungen zum Aufbau einer Liquiditätsreserve und um die Umsetzung der Konvergenzklausel. Diese soll sicherstellen, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss, die Änderungsanträge als Bestandteil der geplanten öffentlichen Anhörung zum GKV-OrgWG am 24. September hinzuzunehmen. Die Fraktionen von FDP und Die Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Kritik äußerte die Opposition an der kurzfristigen Einbringung der Änderungsanträge und der damit verbundenen Abstimmung.
Nach dem Gesetzentwurf der Regierung sollen künftig auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen pleitegehen können. Dies gilt als wichtiger Schritt zur Einführung des geplanten Gesundheitsfonds.