Nach der mühsamen Einigung auf den Ausbau der Kinderbetreuung ist in der Koalition neuer Streit über die Familienförderung entbrannt. In der Debatte zum Etatentwurf für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 18. September wandte sich Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) strikt gegen den Vorschlag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Einführung eines Kindergrundfreibetrages für alle. Dies würde, so die Ministerin, zu Steuererhöhungen bei Familien mit mehreren Kindern führen. Dagegen sagte die SPD-Abgeordnete Caren Marks, mit dem von Steinbrück vorgeschlagenen Instrument könne die Ungerechtigkeit beseitigt werden, dass besonders gut verdienende Familien vom bisherigen Steuerfreibetrag stärker profitierten als gering oder durchschnittlich verdienende vom Kindergeld.
Apropos Kindergeld - auch dieses bleibt Zankapfel in der Koaliton. Von der Leyen besteht auf einer nach Kinderzahl gestaffelten Erhöhung. Die SPD lehnt das ab. Das Kindergeld ist schon heute ein Schwerpunkt in von der Leyens Etatentwurf. Allerdings fallen die Ausgaben mit 97 Millionen Euro etwas geringer aus als noch 2008 (109 Millionen Euro).
Der Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes präsentiert sich für das kommende Jahr insgesamt leicht reduziert. Wurden im Vorjahr noch insgesamt 6,21 Milliarden Euro an Ausgaben veranschlagt, sind es jetzt 6,15 Milliarden Euro. Grund für den Ausgabenrückgang ist das deutliche Minus beim Erziehungsgeld. Diese Unterstützungsleistung, die Anfang 2007 durch das einkommensabhängige Erziehungsgeld abgelöst wurde, läuft aus. Gezahlt wird es nur noch für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder. Im Jahr 2009 muss Steinbrück nur noch 8 Millionen Euro für das Erziehungsgeld locker machen. Im Jahr 2008 waren es noch 470 Millionen Euro. Durch dieses Ausgabenminus in Höhe von 462 Millionen Euro werden stattliche Zuwächse bei zwei anderen Posten mehr als kompensiert: beim Elterngeld und beim reformierten Kinderzuschlag für Geringverdiener.
Im Jahr 2008 erreichte das Elterngeld erstmals seine volle Wirksamkeit (4,04 Milliarden Euro). Im Plan für das kommende Jahr lässt sich der Bund seine Zuwendung an Neugeborene noch etwas mehr, nämlich 4,18 Milliarden Euro, kosten. Dies ist der mit deutlichem Abstand größte Einzelposten im BMFSFJ-Etat.
Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird, nachdem der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Bundeskindergeldgesetzes am 19. September gebilligt hat, ausgebaut. Die erwarteten Mehrausgaben wurden bereits in den Haushaltsentwurf 2009 eingepreist. In der Folge will der Bund im kommenden Jahr 362 Millionen Euro für dieses Instrument ausgeben, 212 Millionen Euro mehr als noch 2008. Union und SPD erhoffen sich dadurch für Eltern im Niedriglohnsektor einen kräftigen Anreiz zu eigener Erwerbstätigkeit. Von der Leyen betonte, mit der Reform könnten "150.000 Kinder aus Hartz IV rauskommen".
Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich ist vorgesehen für Eltern mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Vom 1. Oktober an gelten niedrigere Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen: für Alleinerziehende 600 Euro, für Paare 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent.
Die Ausgaben im BMFSFJ-Haushalt 2009 setzen sich zusammen aus 5,47 Milliarden Euro an Zuweisungen und Zuschüsse und 624,15 Millionen Euro an Personalkosten, davon allein 568,18 Millionen Euro beim Bundesamt für Zivildienst. An sächlichen Verwaltungsausgaben fallen 36,35 Millionen Euro an; investiert werden sollen 18,6 Millionen Euro. Bei den Einnahmen in Höhe von 54,01 Millionen Euro bleibt der Einzelplan 17 auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Die neu eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 229,98 Millionen Euro.