JAHRESSTEUERGESETZ 2009
Bundesrat lehnt die geplante Halbierung des Vorsteuerabzugs ab
Unternehmer und Selbstständige sollen nur noch für die Hälfte der beim Kauf eines Firmenwagens gezahlten Umsatzsteuer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird. So will es die Bundesregierung laut ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 ( 16/10189). Sie begründet diesen Vorstoß mit Steuervereinfachung und möglichem Missbrauch bei vollständigem Vorsteuerabzug. Daneben brächte die Einschränkung dem Bundesfinanzminister 55 Millionen Euro im Jahr ein.
Der Bundesrat hat diesem Vorhaben am 19. September vehement widersprochen. Gerade die Unternehmer, die ein Fahrzeug zwar auch privat, meist jedoch betrieblich nutzten, würden mit der Umsatzsteuer belastet. Für Kleinunternehmer und Existenzgründer bedeute es eine Steuererhöhung, urteilte die Länderkammer.
Dabei ist dies nur eine von vielen Steueränderungen in dem Regierungsentwurf. Beispielsweise sollen Doppelverdiener-Ehepaare vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Dazu will die Regierung ein "optionales Faktorverfahren" einführen. Dabei soll für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewendet werden, um den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug bei der gewählten Steuerklassen-Kombination III/V abzumildern. Ziel sei es, etwaige Hemmnisse für eine Arbeitsaufnahme bei Alleinverdiener-Paaren zu beseitigen. Paare, die das Faktorverfahren wählen, sollen erreichen, dass der geringer Verdienende mit der Steuerklasse V mindestens in den Genuss der ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung von Kindern kommt. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2008 hatte die Bundesregierung ein "optionales Anteilsverfahren" vorgeschlagen, um arbeitende Ehefrauen zu entlasten, scheiterte im parlamentarischen Verfahren aber an datenschutzrechtlichen Bedenken. Diese Bedenken sieht die Regierung jetzt nicht, weil die Eheleute nicht gezwungen würden, dieses Verfahren zu wählen.
Wie bisher sollen 30 Prozent des Schulgelds für den Besuch von Privatschulen als Sonderausgabe steuerlich absetzbar bleiben. Neu ist, dass dieser Betrag 3.000 Euro nicht übersteigen darf. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 will die Regierung ferner klarstellen, dass die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage nach wie vor für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird.
Um Arbeitgeber anzuregen, mehr für die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter zu tun, sollen entsprechende betriebliche Initiativen von der Besteuerung befreit werden. Steuerfrei bleiben sollen auch bestimmte Arbeitgeberbeiträge für die Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer. Für ambulante und stationäre Heilbehandlungen soll darüber hinaus künftig keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden müssen. Besteuern will die Regierung ferner die Provisionserstattungen bei "Riester"-Fondssparplänen. Mit 95 Millionen Euro Mindereinnahmen schlägt nach Regierungsangaben die Änderung zu Buche, wonach die Beschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs (Paragraf 2a des Einkommensteuergesetzes) für Tatbestände innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf- gehoben wird.
Der Regierungsentwurf zielt ebenso darauf ab, extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Vereine sollen nur dann noch als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit sollen verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile verlieren. So seien sie etwa nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssten künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Gesetzlich festschreiben will die Regierung die bisherige Verwaltungspraxis des "steuerlichen Querverbunds" zwischen kommunalen Unternehmen. Des Bundesfinanzhof hatte im vergangenen Jahr die bestehende Praxis in Frage gestellt. Der Neuregelung zufolge soll es weiterhin zulässig sein, beispielsweise Verluste im öffentlichen Personennahverkehr mit Gewinnen aus der Energieversorgung zu verrechnen. Schließlich ist geplant, dass eine Steuerstraftat künftig nicht mehr bereits nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren verjährt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, darunter Nachbesserungen der Unternehmensteuerreform und der Abgeltungsteuer.