In Afghanistan darf die Bundeswehr festgenommene Talibankämpfer nur dann an die örtliche Polizei überstellen, wenn gründlich geprüft worden ist, dass die Gefangenen keiner Folter und keinen Misshandlungen ausgesetzt sind. Mit dieser Forderung illustrierte Rechtsanwalt Reinhard Marx am 17. Dezember bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses zu "extraterritorialen Staatenpflichten" die Verantwortung der deutschen Regierung, auch bei Aktivitäten im Ausland die Standards der UN-Menschenrechtserklärung und der Menschenrechtskonvention des Europarates einzuhalten.
Aus Sicht von Professor Andreas Zimmermann (Uni Kiel) muss auch die Bundesmarine beim internationalen Einsatz gegen Piratenschiffe vor Somalia verhaftete Verdächtige, die auf deutschen Schiffen festgehalten werden, unverzüglich einem Richter vorführen. Dabei seien jedoch "die Besonderheiten der Lage auf See zu berücksichtigen".
Brigitte Hamm von der Uni Duisburg/Essen erläuterte, dass die Bundesregierung bei der Ausgestaltung bilateraler Verträge für Investitionsprogramme oder bei der Vergabe von Kreditbürgschaften an international tätige Konzerne darauf dringen könne, in der Dritten Welt Grundrechte zu beachten. So habe das Verbot der Kinderarbeit universelle Geltung. In ihren Erklärungen vor dem Ausschuss sagten alle Sachverständigen, die neuere wissenschaftliche Diskussion und internationale Instanzen wie der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof gingen mittlerweile davon aus, dass die Respektierung von Menschenrechten auch im Falle von Aktivitäten des Staates und der Wirtschaft im Ausland eingefordert werden könne. Wie Marx rief Hamm jedoch in Erinnerung, dass Regierungen Menschenrechtsnormen ursprünglich nur auf dem eigenen Territorium zu wahren hätten - schließlich gelte das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes.
Professor Eckart Klein (Uni Potsdam) sagte, bei UN-Friedensmissionen komme es darauf an, ob für eventuelle Menschenrechtsverletzungen eine der Regierungen, die Truppen entsendet, oder die UNO verantwortlich zu machen sei. Klein beklagte, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr bislang verfassungsrechtlich nicht klar geregelt seien.
Für Marx wirft auch die Tätigkeit der EU-Polizeieinheiten im Mittelmeer, die eine illegale Zuwanderung von Flüchtlingen aus Afrika verhindern sollen, kritische Fragen auf. Nach Auffassung des Anwalts sind im Rahmen der EU-Maßnahme auch die beteiligten Mitgliedsnationen dafür verantwortlich, dass bei den Aktionen auf See Grundrechte respektiert werden.