Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 17. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9748) zur Stärkung der Teilrenten abgelehnt. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, Erwerbstätigen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente zu gewähren. Der gesamte Verdienst aus der reduzierten Arbeitszeit und der Teilrente dürfe aber nicht höher sein als der bisherige Verdienst oder der Verdienst für eine Vollzeittätigkeit. Außerdem verlangten die Abgeordneten, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Langzeitkonten zu verbessern.
Die Grünen begründeten ihren Vorschlag damit, dass sich die fehlende Erwerbsintegration Älterer als Wachstumsbremse erweise, die zu einem Fachkräftemangel führe. Die Fraktion betonte, dass das Instrument der Teilrente zu bürokratisch angelegt sei.
Die SPD betonte, vor der Bewilligung einer solchen Teilrente müsse geprüft werden, ob die Antragsteller durch die Reduzierung später eventuell auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein könnten. Eine solche Prüfung sehe der Vorschlag der Grünen nicht vor, kritisierte die SPD. Die Union betonte, es sei zwar richtig, dass die Teilrente bisher zu wenig genutzt werde. Zur Erleichterung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente müsse jedoch ein sinnvolles Instrument gefunden werden, dass die Kassen nicht zusätzlich belaste. Erwerbsminderungsrenten dürften sich nicht zu Ausweichreaktionen entwickeln, bekräftigte die Union. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit der "unnötigen Bevormundung", die die Grünen formuliert hätten, indem sie fordern, dass der Verdienst und die Teilrente nicht höher liegen dürfen als der bisherige Verdienst. Die Linksfraktion verwies auf Probleme der Rente mit 67. Für über 80 Prozent der Menschen würde die Rente mit 67 eine Rentenkürzung bedeuten. Die Grünen stünden diesem Konzept nicht kritisch genug gegenüber, so die Linksfraktion.