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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Ein Leserbrief zum Leserbrief „Ungeheuerliche Behauptung“ von Richard Benz, Nagold, erschienen in den Kreisnachrichten vom 08.0 Juli

Das Antidiskriminierungsgesetz setzt vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht um - sachgerecht und mit Augenmaß.

Ich frage Sie, Herr Benz: Warum sollen Blinde nicht Blutspenden dürfen? Warum kann eine Fluggesellschaft vom Hausarzt einer behinderten Frau Auskunft darüber verlangen, ob sich andere Fluggäste durch Geruch, Aussehen oder Verhalten gestört fühlen könnten? Warum können Behinderte grundlos aus Gaststätten verwiesen werden? Solche Vorfälle sind ein Skandal. Darum geht es beim Antidiskriminierungsgesetz. Darum gehen wir im Zivilrecht bewusst und für jeden nachvollziehbar über die EU-Vorgaben hinaus.

Warum sollte dieser zivilrechtliche Schutz Arbeitsplätze verhindern? Gerade im Arbeitsrecht hält sich das Gesetz an die EU-Vorgaben. Es geht nicht darüber hinaus. Klageflut, Bürokratieaufbau und Wirtschaftsfeindlichkeit - diese Argumente entbehren jeder Grundlage. Das widerlegt auch der Blick auf andere Länder. Hier geht es nicht um Klassenkampf. Hier geht es um Menschenwürde. Im Interesse der 8 Millionen Menschen mit Behinderungen gebe ich Ihre Frage an Sie zurück: In welchem Jahrhundert leben Sie eigentlich, Herr Benz?

Renate Gradistanac

SPD-Bundestagsabgeordnete, Wildberg