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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Rede im Deutschen Bundestag am 10. März 2005

1. Lesung FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

am 2. April 2003 haben Sie, Herr Burgbacher, mit ihrer FDP-Fraktion einen Antrag zur Liberalisierung des Jugendarbeitsschutzesgesetzes gestellt. Damals haben Sie gefordert, dass jugendliche Auszubildende über 16 Jahren bis 24 Uhr arbeiten sollen. Im heute zu beratenden Antrag vom 10. März 2004 fordern Sie erneut eine Anhebung der Arbeitszeit, diesmal bis 23 Uhr. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie ein wenig dazu gelernt haben.

Gemeinsam mit dem Dehoga bewegen sie sich in die richtige Richtung, nämlich in Richtung des bestehenden guten Jugendarbeitschutzes. Wenn sie schon meinen, ihre bereits abgelehnten Anträge noch einmal in den Bundestag einbringen zu müssen, dann schreiben sie doch bitte ihre alten Anträge nicht einfach ab. Lassen sie sich neue und vor allem auch gute Argumente einfallen. Kalter Kaffee wird ja auch nicht dadurch besser, dass man ihn immer wieder aufwärmt.

Damals wie heute behaupten sie, es ginge ihnen darum, die Aussichten der meist unter achtzehnjährigen Haupt- und Realschüler auf eine Ausbildung im Gaststättengewerbe zu verbessern. Sie sehen damals wie heute eine Bevorzugung von Abiturientinnen und Abiturienten bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, da diese in der Regel über 18 Jahre sind. Dieses Argument ist schlichtweg falsch. Die Antwort der Bundesregierung vom 14. Juni 2004 auf die Große Anfrage der FDP zeigt dies eindrücklich anhand der amtlichen Statistik. Der Anteil der Auszubildenden mit Hochschulreife im Gastgewerbe ist gesunken. Absolut gestiegen ist allerdings die Zahl der jugendlichen Auszubildenden. In der Realität ist das Gastgewerbe also nach wie vor die Branche, in der gerade jugendliche Haupt- und Realschüler gute Ausbildungsperspektiven finden.

Meine Damen und Herren von der Opposition, übernehmen Sie doch nicht immer wieder unreflektiert die Forderungen der Wirtschaft, in diesem Fall des Dehoga. Tatsache ist, dass das Jugendarbeitschutzgesetz bereits heute den Anforderungen des Gastgewerbes nachkommt. Normalerweise dürfen Jugendliche nur bis 20 Uhr arbeiten, im Gastgewerbe ist dies für Auszubildende ab 16 Jahren bis 22 Uhr möglich, im Schichtbetrieb bis 23 Uhr.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Schutzgesetz. Entsprechend ihres Entwicklungsstandes schützt es junge Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz. Hören Sie endlich auf, von Bürokratieabbau zu reden, wenn sie eigentlich den Abbau von Schutzbestimmungen und Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meinen. Meine SPD-Fraktion und ich halten es hier mit Harry Belafonte, der sagt: „Rühre nie an einer Grundidee, wenn sie Qualität besitzt.“