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Beschluss oder Ablehnung
Der Beschluss des Bundestages wird an den Bundesrat weitergeleitet.
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung des
Bundes mit. Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des
Bundesrates unbedingt nötig, damit sie in Kraft treten. Alle
anderen Gesetze zählen zu den Einspruchsgesetzen. Bei diesen
kann ein Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt
werden. Wird ein Gesetzentwurf im Bundesrat abgelehnt, kann der
Vermittlungsausschuss angerufen werden. Stößt ein
Einspruchsgesetz auf Ablehnung, so muss der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss binnen drei Wochen nach Eingang des
Beschlusses anrufen - sonst ist das Gesetz zustande gekommen.
Verweigert der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz die
Zustimmung, so können Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag
(je ein Mal) den Vermittlungsausschuss anrufen.