| „Frauen, die
häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, brauchen Schutz vor ihren
gewalttätigen Partnern. Solange aber die Flucht aus der
häuslichen Gemeinschaft mit finanzieller Unsicherheit
einhergeht, schrecken viele Frauen vor diesem wichtigen Schritt
zurück“, erläutert Margrit Wetzel MdB eine
ministerielle Regelung, mit der für die betroffenen Frauen nun
Klarheit geschaffen wird. Frauen, die ihren gewalttätigen
Ehemann verlassen - in einem Frauenhaus Zuflucht finden oder den
Ehemann gerichtlich des Hauses verweisen – haben
zukünftig einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Um
sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen, wird von der Frau
zu-künftig nicht mehr die ausdrückliche Erklärung
verlangt, sie habe sich dauerhaft von ihrem Mann getrennt.
„Dies ist oft eine psychologische Überforderung der
Frauen“, stellt die Abgeordnete fest.
„Frauenhäuser müssen von Frauen, die
häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und auf das Arbeitslosengeld
II angewiesen sind auch weiterhin in Anspruch genommen werden
können“, so Margrit Wetzel. |