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Anlässlich der ersten Lesung eines
Gesetzesantrags der Koalitionsfraktionen zur Änderung des SGB
II und anderer Gesetze weist die sozialdemokratische
Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel (SPD) auf Neuerungen
hin, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten:
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Arbeitnehmer, die vor der Arbeitslosigkeit
stehen, müssen sich künftig spätestens drei Monate
vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden
– unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist.
Ist die Frist nicht einzuhalten, da der Arbeitnehmer kurzfristiger
als drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
erst davon erfährt, ist er verpflichtet, seine Meldung
innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis vorzunehmen, um Abzüge
von den Leistungen der Agentur für Arbeit zu vermeiden.
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Die Förderung der beruflichen
Weiterbildung älterer Arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit
bedrohter Arbeitnehmer wird bis Ende 2006 verlängert.
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Der Existenzgründungszuschuss nach
§421,1 SGB III wird bis zum 1. Juli 2006 verlängert.
Zukünftig sollen der Existenzgründungszuschuss mit dem
Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III zu einem
einheitlichen Förderinstrument für Existenzgründer,
die aus der Arbeitslosigkeit kommen, zusammengeführt werden -
so die Planungen der Regierungskoalition für künftige
Gesetzesänderungen.
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Eine Abweichung vom Koalitionsvertrag stellt
die Verlängerung der so genannten 58er-Regelung dar. Die
Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ab dem 58. Lebensjahr Arbeitslosengeld zu beziehen, ohne sich
tatsächlich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung
stellen zu müssen, sollte Ende dieses Jahres auslaufen. Die
derzeitige Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlasst uns jedoch zu einer
Verlängerung bis Ende 2007.
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Mit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes
im Januar 2004 wurde klar gestellt, dass, entsprechend der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der
ärztliche Bereitschaftsdienst nicht als Ruhe- sondern als
Arbeitszeit zu rechnen ist. Zur Anpassung der Tarifverträge
wurde den beteiligten Tarifpartnern zunächst eine
Übergangszeit bis zum 31.12. 2005 gegeben, die jetzt um eine
Jahr verlängert wird.
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