| Zu den Äußerungen
des Bauernverbandes, durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
(EAG Bau) würde die im erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
festgelegte Förderung größerer Biogasanlagen
konterkariert, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit
Wetzel klar, dass davon keine Rede sein könne: „Mit den
beiden Gesetzen wird durchaus eine einheitliche Linie
verfolgt.“ Das EEG berücksichtigt mit dem
Brennstoffbonus zwar auch Biomasseanlagen mit einer Größe
bis zu 5 Megawatt, allerdings mit sinkendem Bonus bei steigender
Größe. An Biogasanlagen dieser Größenordnung
sei dabei jedoch nicht gedacht, da solche quasi nur durch den
Zusammenschluss einer größeren Zahl landwirtschaftlicher
Betrieben erreicht würde. Um einer Zentralisierung von
Biogasanlagen entgegen zu wirken, wurde daher im EAG Bau die
Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich auf 500
KW-Leistung begrenzt. „Ich glaube, dass Gülle weite
Strecken quer durch die Republik gefahren wird, möchte niemand
wirklich“, erläutert hierzu die Abgeordnete. |