| Zwei Jahre nach dem
verheerenden Hochwasser an Elbe, Donau und zahlreichen ihrer
Nebenflüsse wird der vorbeugende Hochwasserschutz gesetzlich
geregelt. Nachdem der Entwurf mit seinen strengen
Ackerbaueinschränkungen zunächst unter den Landwirten
große Besorgnis ausgelöst hat, konnte in den
parlamentarischen Verhandlungen auf Betreiben der
Koalitionsfraktion ein zufrieden stellender Interessenausgleich
zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz gefunden werden. Die neue
Regelung sieht vor, dass in bis zu 95 Prozent der
Überschwemmungsgebiete - wie bisher - der Ackerbau
grundsätzlich zugelassen bleibt. Nur in
erosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Hängen,
können die Länder Bewirtschaftungsauflagen erteilen. Das
Ackerbauverbot beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf
erosionsgefährdete Flächen im Abflussbereich und muss bis
2012 umgesetzt werden. Da bis 2015 auch die Wasserrahmenrichtlinie
umgesetzt werden muss und die neue europäische Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik greift, ist ausreichend Zeit gegeben, sich
auf die neuen Bedingungen umzustellen. Soweit Landwirte durch die
Einstellung des Ackerbaus in den Abflussbereichen unzumutbar hart
getroffen sind, regeln die Länder Ausgleichszahlungen.
„Die neue Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der
einerseits den Schutz der Gewässer vor
Schadstoffeinträgen gewährleistet und andererseits den
berechtigten Anliegen der Landwirtschaft gerecht wird“, freut
sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel, die in
dieser Angelegenheit mit Vertretern des Landvolks zu einem
Gespräch im Landwirtschaftsministerium war.
„Möglicher Schaden für unsere Region scheint damit
abgewendet.“ |