| „Der Bund hat keine
neuen Nahverkehrssparpläne“, erklärt die
Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel. „Nahverkehr muss auch
weiterhin gefördert werden. Die Zuständigkeit des Bundes
für den Schienenpersonennahverkehr ist an die Länder
übergegangen. Diesen steht für den ÖPNV aus dem
Steueraufkommen des Bundes ein Betrag zu, der im
Regionalisierungsgesetz geregelt ist. Neue Festlegungen zur
Revision des Regionalisierungsgesetzes sind seitens des
Verkehrsministeriums bisher nicht getroffen worden. Sie können
aber auch gar nicht einseitig getroffen oder durchgesetzt werden,
jede Änderung des Regionalisierungsgesetzes bedarf der
Zustimmung des Bundesrates. Erst im Jahr 2007 wird im
Regionalisierungsgesetz - mit der Zustimmung des Bundesrates
- die Höhe der Förderung neu
bestimmt.„Schmerzliche Kürzungen bei den
Ausgleichzahlungen für die Schüler- oder die
Schwerbehindertenbeförderungen sind keine Entscheidung der
Bundesregierung, sondern gehen auf die
„Koch-Steinbrück-Vereinbarungen“ und damit auf die
Beschlüsse des Vermittlungsverfahrens zum Subventionsabbau vom
Dezember 2003 zurück“, stellt die SPD-Politikerin klar.
„Dass Daseinsvorsorge für die Herren Koch und
Steinbrück unter den Subventionsbegriff fällt, ist
unglaublich“, beklagt Margrit Wetzel. „Die immer noch
in der Presse umherirrende Meldung, dass die Bundesregierung sich
auf ein Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Jahr
2012 geeinigt habe, ist schlicht falsch. Dieser Stand war ein
– wie ich persönlich finde: bedauerliches -
Zwischenergebnis der Verhandlungen der „Kommission zur
Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung“ (KOMBO), die
aber ja erstmal gescheitert sind. Damit ist auch dieses
Verhandlungsergebnis vom Tisch.“ |