Hilfen für den Mittelstand |
Die SPD-Bundestagsfraktion informiert |
März 2009 |
Opel, Schaeffler, Hypo Real
Estate – man könnte meinen, es ginge bei den Hilfen in
dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit nur um die
„Großen“. Doch der Eindruck täuscht. Alle
bisher eingesetzten Maßnahmen dienen dazu, die
Finanzmärkte zu stabilisieren, die Wirtschaft am Laufen zu
halten und Arbeitsplätze zu sichern.
Da alle Maßnahmen ineinander greifen und miteinander wirken, gibt es kein einzelnes isoliertes Programm für den Mittelstand. Mit der Sicherung der Kreditversorgung und einem ganzen Bündel von Maßnahmen sorgen wir dafür, dass die Wirtschaft möglichst gut durchs Konjunkturtal kommt. Das gilt insbesondere auch für den Mittelstand: 10 Milliarden Euro fließen in das kommunale Investitionsprogramm. Die Länder geben weitere 3,3 Milliarden dazu. Weitere Mittel fließen in dringliche Verkehrsvorhaben. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt. Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerksleistungen wurde von bisher 600 Euro pro Jahr auf 1.200 Euro verdoppelt. Die degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent und maximal dem 2,5-fachen der linearen AfA wurde für 2009 und 2010 wieder eingeführt. Für 2009 und 2010 wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen durch Erhöhung der relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen erweitert. Sollte ein kleines oder mittelständisches Unternehmen von seiner Hausbank kein Darlehen bekommen, springt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein: Sie stellt für diesen Zweck günstige Kredite im Umfang von bis zu 15 Milliarden Euro bereit. Die Bürgschaft für die Rückzahlung übernimmt der Bund. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1.1.2009 auf 2,8 Prozent. Sie kommt gleichermaßen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute. Mittelständischen Unternehmen stellt der Bund in diesem und im kommenden Jahr jeweils 450 Millionen Euro für Forschungsvorhaben zur Verfügung. Bei der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte und für Zeiten der Qualifizierung voll erstattet. Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld werden erleichtert und das Verfahren vereinfacht. Die Länder erhalten im Rahmen eines Sonderprogramms 2009 zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einmalig 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Länder geben weitere 100 Millionen Euro dazu. So wird sichergestellt, dass gerade in strukturschwachen Regionen die Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze gesichert ist. Fazit: Diese und weitere Maßnahmen nutzen unmittelbar dem Mittelstand. Auch unsere Programme z. B. zur Stabilisierung der Banken oder der Stärkung der Automobilindustrie sind im Interesse des Mittelstandes und der dort beschäftigten Arbeitnehmer dringend erforderlich. |