Mindestlohn in der Pflege |
Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Pflegequalität |
Januar 2009 |
Das zähe Ringen um den
Mindestlohn hat sich für die rund 565.000 Pflegekräfte in
Deutschland gelohnt. Mit der heutigen Verabschiedung des
Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes wird ihre Arbeit finanziell
bessergestellt und aufgewertet. Gerade in der Pflegebranche ist ein
Mindestlohn dringend notwendig. Nach Untersuchungen des
Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) muss bislang jede
dritte Pflegekraft mit sittenwidrigen Löhnen auskommen. Die
Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns wird hier
Abhilfe schaffen und ein Lohndumping in der Pflege verhindern.
Das Lohnniveau ist ein wichtiger Indikator für die Attraktivität und den gesellschaftlichen Stellenwert eines Berufsfeldes. Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in der Pflege muss deshalb alles unternommen werden, die Berufsbilder in der Pflege aufzuwerten. Der Mindestlohn in der Pflege ist dabei ein wichtiger Schritt. Eine leistungsgerechte Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege ist außerdem eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Pflegequalität. Über die Lohnuntergrenze wird eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Kommission verhandeln. In ihr sind Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegeanbieter vertreten. Drei Viertel der Kommissionsmitglieder müssen dem ausgehandelten Mindestlohn zustimmen. Außerdem muss der Mindestlohn mehrheitlich sowohl von der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite akzeptiert werden, bevor er in Kraft treten kann. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht, das kirchlichen Trägern nach dem Grundgesetz zusteht, unangetastet bleibt. |