| Mit seinen gefährlichen
Folgen für Radfahrer ist der „Tote Winkel“ im
Rückspiegel von LKW ein Thema, dem sich Gesetzgeber und
Regierung zu stellen haben. „Das tun wir, hier ist schon
einiges passiert“, teilt Margrit Wetzel, Mitglied des
Bundestagssausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
mit. Gemeinsam mit den Niederlanden hat die Bundesrepublik
gegenüber der EU-Kommission Initiative ergriffen und bereits
2001 eine Überarbeitung der europäischen Vorschriften
für Rückspiegel erwirkt. „Die ab 2006 europaweit
geltende Richtlinie geht uns noch nicht weit genug, die Kommission
muss da noch nachbessern“, berichtet die Abgeordnete.
„Gesetzliche Verpflichtungen zur Ausrüstung der
Fahrzeuge können nur europaweit erreicht werden, weitergehende
nationale Alleingänge, die wir gerne unternommen hätten,
werden uns von Brüssel nicht gestattet. Als Gesetzgeber ist es
uns daher ein großes Anliegen, ein größeres
Bewusstsein für das Problem zu schaffen und an die
Verantwortung der Fahrzeughersteller und Speditionsunternehmen zu
appellieren, freiwillig nachzurüsten. Vorgeschrieben wird,
einen bestimmten Sichtwinkel zu schaffen, nicht bestimmten
Produkten einzelner Hersteller den Markt zu öffnen. Wesentlich
ist deshalb eine intensive Schulung der Fahrer, die sich auf die
Gefahrenquelle „Toter Winkel“ bezieht. Entsprechende
Maßnahmen in den Niederlanden haben gezeigt, dass
zusätzliche Spiegel allein, wenig bewirken“,
erklärt Margrit Wetzel. |