Die Ausschussvorsitzende führt die Amtsgeschäfte des
Ausschusses, leitet die Sitzungen und repräsentiert den
Ausschuss nach außen. Sie ist in ihrer Rolle als Vorsitzende
zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
stellvertretende Vorsitzende
Die stellvertretende Vorsitzende gehört der politischen
Gegenseite an. Sie vertritt die Vorsitzende, wenn sie die
Sitzungsleitung und Repräsentationsaufgaben nicht wahrnehmen
kann.
Obleute
Die sogenannten Obleute artikulieren als internes
Abstimmungsgremium des Ausschusses die Interessen ihrer Fraktionen,
stimmen die Tagesordnungen der Sitzungen und die mittelfristige
Beratungsplanung ab. Sie wirken für ihre Fraktionen an der
Gestaltung der Ausschussarbeit mit. An den Obleutegesprächen
unter der Leitung der Vorsitzenden nehmen auch der/die
parlamentarischen Staatssekretäre des Bildungs- und
Forschungsministeriums teil. Der Begriff "Obleute" leitet sich von
den "Obermännern" ab, die in früheren Zeiten für
ihre Institutionen zusätzliche Aufsichts- oder
Leitungsfunktionen übernahmen.
Berichterstatter
Auch die Ausschussarbeit erfolgt arbeitsteilig, d. h. die
Mitglieder der Arbeitsgruppen Bildung und Forschung der Fraktionen
spezialisieren sich in der Regel auf bestimmte Arbeitsfelder im
breiten Themenspektrum des Ausschusses. Für jeden
Beratungsgegenstand benennen die Fraktionen daher sogenannte
Berichterstatter. Diese sind als Fachleute für ein oder
mehrere Themenfelder in den Arbeitsgruppen zuständig- Sie
vertreten die Auffassungen der Fraktionen im Ausschuss. Zu jedem
Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzungen werden daher die Namen
der Berichterstatter der Fraktionen aufgeführt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a18/obleute/index.html
Stand: 02.09.2009