Verstoß gegen Verhaltensregeln
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, dem 23. April 2008, einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.
In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily damit seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt. Er hat so gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Verhaltensregeln in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.