Bundestag beschließt Rentenanpassung 2008
Für rund 20 Millionen Rentner in Deutschland gibt es ab dem 1. Juli 2008 mehr Geld. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu, der eine Erhöhung der Altersbezüge um 1,1 Prozent vorsieht.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert in einem Antrag, die Rente um 4
Prozent zu erhöhen und die Dämpfungsfaktoren
abzuschaffen. Er wurde zur weiteren Beratung in die
zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Nach dem Entwurf von CDU/CSU und SPD zur
außerplanmäßigen Rentenerhöhung
(16/8744) werden die Bezüge der Rentner in
diesem Jahr statt um 0,46 um 1,1 und im kommenden Jahr um
voraussichtlich zwei Prozent steigen. Dazu wird der so genannte
Riester-Faktor für zwei Jahre ausgesetzt. Dieser dämpft
den Rentenanstieg und soll die private Vorsorge der im Erwerbsleben
stehenden Bevölkerung honorieren.
Dem Gesetzentwurf zufolge hätte sich die Rentenerhöhung mit dem Riester-Faktor in diesem Jahr um 0,64 Prozentpunkte vermindert. Weiter heißt es, "der geringe Anstieg der Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr von nur 1,4 Prozent" reiche nach geltendem Recht nicht aus, um mehr als eine geringe Rentenerhöhung zu bewirken und die Rentner am Wirtschaftsaufschwung teilhaben zu lassen. Die Kürzungen sollen den Angaben zufolge in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden, um die "langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung" zu wahren, wie es in der Gesetzesvorlage heißt.
So werde der Beitragssatz in der Rentenversicherung erst 2012
statt 2011 sinken, und zwar von heute 19,9 auf dann 19,5 Prozent
und 19,1 Prozent im Jahr 2013. Die Beitragszahlung von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern liege demzufolge 2011 um jeweils 2,5
Milliarden Euro und im Jahr 2012 um jeweils rund 1,7 Milliarden
Euro höher als ursprünglich geplant.
Im Entwurf der Koalitionsfraktionen wird betont, dass "es sich
um eine zeitliche Verschiebung und nicht um die Abschaffung" des
Riester-Faktors handele. Deshalb würden auch die langfristigen
gesetzlichen Beitragsobergrenzen von 20 Prozent bis 2020 und 22
Prozent bis 2030 eingehalten.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales verteidigten die Fraktionen von Union
und SPD am 23. April 2008 den vorgesehenen Rentenanstieg als
"sachgerecht", "vernünftig" und "im Rahmen der
Spielräume". Dagegen äußerten die
Oppositionsfraktionen deutliche Kritik. So betonte etwa die
FDP-Fraktion, mit der Änderung sei das Ziel, den
Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent zu halten,
"nicht mehr realistisch". Die Linke wies darauf hin, dass
Arbeitnehmer bereits heute insgesamt 16 Prozent ihres Einkommens
für die Alterssicherung aufbringen müssten.
In einer weiteren Anhörung am 5. Mai 2008 bemängelte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, der geplante Eingriff in die Rentenformel öffne einer "Rentenpolitik nach Wahlterminen und Kassenlage Tür und Tor". Zumindest sollte der Gesetzgeber darauf verzichten, für 2009 eine zusätzliche Rentenerhöhung zu beschließen. Der Wirtschafts- und Sozialstatistiker Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln, sagte, belastet würden in den Jahren 2011 und 2012 im Wesentlichen die Beitragszahler.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte zwar
grundsätzlich, dass der Riesterfaktor ausgesetzt werden soll.
Allerdings werde der Trend, dass die Rentenbeträge von
Rentenzugangsjahr zu Rentenzugangsjahr sinken, "nicht gebremst".
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte, den Riester-Faktor
auch nach 2009 vollständig auszusetzen.
Die Rentenentwicklung in Deutschland orientiert sich an den Bruttolöhnen. 2007 waren die Renten um 0,54 Prozent gestiegen, 2008 wäre rein rechnerisch nur eine geringe Erhöhung um 0,46 Prozent möglich gewesen, da die Bruttolöhne im vergangenen Jahr in Deutschland nur um 1,4 Prozent angestiegen waren - weniger als erwartet.
Nach Berechnungen der Bundesregierung bedeutet die beschlossene Anpassung der Altersbezüge bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro eine Erhöhung um elf Euro. Die Rentenanpassung wird zudem auf das Arbeitslosengeld II übertragen, so dass auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen können.