Sachverständige äußerten sich in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Gesetzliche Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche sind in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 3. November strittig geblieben. Während die Vertreter des Betriebsrates von Randstad Ost, einer der größten Zeitarbeitsfirmen in Deutschland, die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz forderten, lehnten dies die Sachverständigen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ab.
"Hier brauchen wir am wenigsten Mindestlöhne", sagte BDA-Vertreter Roland Wolf. Er begründete dies mit der "fast hundertprozentigen Tarifbindung" in der Branche. Gesetzliche Mindestlöhne seien ein weitgehender Einschnitt in die Tarifautonomie. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Zeitarbeit als Einstiegsmotor in den Arbeitsmarkt fungiert. Dies sei nur durch tarifliche Öffnungsklauseln gesichert.
Swen Tech von Randstad Ost betonte dagegen: "Wir sehen die jetzige Tariflandschaft von den Unternehmen zunehmend ausgehöhlt. Wir brauchen eine gesetzliche Untergrenze." Immer mehr Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche seien auf ergänzende Sozialleistuhgen angewiesen. Dem stimmten auch die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu: "Die Zeitarbeit ist keineswegs eine vorbildliche Branche. Und wer hier von einer Tarifbindung von 99 Prozent spricht, hat keine Ahnung von den Realitäten vor Ort", so DGB-Experte Reinhard Dombre.
Auch für den Bereich der Altenpflege forderte der DGB Mindestlöhne. Vor allem bei privaten Anbietern in der ambulanten Pflege würden bereits Stundenlöhne von 4,50 Euro gezahlt. Diskussionen gab es auch darüber, wie hoch ein Mindestlohn sein muss, damit er das Existenminimum absichert. Thorsten Schulten von der Hans-Böckler-Stiftung sah die Gefahr sittenwidriger Löhne durch die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen ( 16/10485, 16/10486) nicht gebannt.