Opposition übt deutliche Kritik an erweiterten Befugnissen
Das Gesetz zur Abwehr von Terrorismus-Gefahren durch das Bundeskriminalamt, kurz BKA-Gesetz, kann am 12. November im Bundestag verabschiedet werden. Dafür sorgte der Innenausschuss am Montag, dem 10. November, indem er die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition ( 16/9588) und der Bundesregierung ( 16/10121) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen annahm.
Die Opposition nutzte die Sitzung des Innenausschusses noch einmal für deutliche Kritik am Vorhaben der Koalition. In dem Gesetz sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „eine einzigartige Machtkonzentration“ und kritisierten, dass bisher originäre Aufgaben der Länderbehörden an den Bund übergehen. Dabei bleibe vor allem die Frage der Kontrolle unklar: „Es entsteht ein Moloch, der parlamentarisch nicht zu kontrollieren ist.“
Vor allem die neue Rolle des Generalbundesanwaltes empörte die Fraktion. „Bisher war der ganze Komplex Terrorbekämpfung beim Generalbundesanwalt angesiedelt und nun wird dieser nur noch durch das BKA informiert. Der uralte Traum der Polizei, die Knechtsrolle abzulegen, wird hier wahr, der Generalbundesanwalt hat dann nichts mehr zu sagen“, ärgerte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Sicherheitsarchitektur werde mit dem Gesetz in „schlimmer Weise“ verändert, obwohl sich die föderalen Strukturen bisher bewährt hätten.
Auch die FDP-Fraktion konnte keinen Grund erkennen, Kompetenzen von den Landesbehörden auf das Bundeskriminalamt (BKA) zu übertragen: „Die Landeskriminalämter haben in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gearbeitet.“ Eine solche Beschneidung der Befugnisse hätten die Landeskriminalämter nicht verdient, sagte die FDP.
Gegen den Vorwurf der Opposition, die föderalen Strukturen zu missachten, wehrten sich die Koalitionsfraktionen vehement: „Das ist ein Gesetz, das die Föderalismusreform umsetzt und die unterschiedlichen Ebenen der föderalen Strukturen berücksichtigt.“ Außerdem seien 80 Prozent der Vorgaben, die das neue BKA-Gesetz formuliere, bereits in den Polizeigesetzen der Länder festgeschrieben, auch in jenen Bundesländern, in denen die Opposition mitregiere. Deshalb sei deren Empörung unglaubwürdig, sagte die CDU/CSU-Fraktion.
Streit gab es erwartungsgemäß auch um die Pläne zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern. FDP, Die Linke. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichneten es als völlig unzureichend, Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zuzugestehen, wohingegen bei Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten der volle Informantenschutz gelte. „Mit diesem Gesetz sind weitgehende Eingriffe in die Grundrechte vorprogrammiert. Das BKA ähnelt künftig mehr einem Geheimdienst als einer Polizeibehörde“, hieß es aus der Linksfraktion.
Die SPD hielt dagegen: „Wenn man sich anschaut, wer überall mit Journalistenausweis herumläuft: Dafür kann man nicht die Schranken öffnen.“ Auch jenseits der Detailfragen verteidigte die Koalition ihren Gesetzentwurf, der am 12. November im Bundestag verabschiedet werden soll: „Das BKA-Gesetz schließt eine bestehende Lücke im Sicherheitssystem.“
Die Behörden müssten die Möglichkeit erhalten, ihre Ermittlungsmethoden an den technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus würden die neuen Instrumente wie Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen nach fünf Jahren auf ihren Nutzen hin ausgewertet.