Der neu gewählte Bundestag wird am Dienstag, 27. Oktober 2009, um 11 Uhr zu seiner ersten Sitzung zusammen kommen. Der älteste anwesende Abgeordnete, der so genannte Alterspräsident, wird die konstituierende Sitzung leiten. Nach Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes muss sich das Parlament spätestens am 30. Tag nach der Wahl, die dieses Jahr am 27. September statt fand, konstituieren.
Ältester Abgeordneter im 17. Deutschen Bundestag und damit Alterspräsident ist der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, der am 1. Dezember 74 Jahre alt wird. Nach einer Ansprache Riesenhubers und der Feststellung der Beschlussfähigkeit wird das Parlament seinen Präsidenten wählen, der traditionell von der mitgliederstärksten Fraktion gestellt wird. Die CDU/CSU-Fraktion hat den bisherigen Amtsinhaber Prof. Dr. Norbert Lammert als Kandidaten nominiert.
Nachdem der neu gewählte Bundestagspräsident sein Amt übernommen hat, gilt es eine Reihe von Geschäftsordnungen zu beschließen: die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat für den Vermittlungsausschuss, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss (Artikel 53a in Verbindung mit Artikel 115e des Grundgesetzes), die Geschäftsordnung für das Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall (Artikel 115d des Grundgesetzes) und die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Statssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der DDR.
Im Anschluss wird der Bundestag die Zahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten festlegen. In der 16. Wahlperiode zählte der Bundestag sechs Vizepräsidenten: Dr. Wolfgang Thierse (SPD), Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU), Dr. Susanne Kastner (SPD), Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Katrin Göring-Eckart (Bündnis 90/Die Grünen). Mit der Wahl der Bundestagsvizepräsidentinnen und -präsidenten wird die konstituierende Sitzung enden.
Über die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung hatte sich der so genannte Vorältestenrat in seiner Sitzung am 8. Oktober verständigt. Mitglieder des Vorältestenrates sind der amtierende Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) und je ein Parlamentarischer Geschäftsführer der fünf Fraktionen.
Erst nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages übernimmt der Ältestenrat die Rolle als zentrale geschäftsführende Instanz und als Beratungsgremium des Bundestagspräsidenten. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestagspräsidiums, den Fraktionsgeschäftsführern und 23 weiteren Abgeordneten.