Berlin: (hib/ANK) Die Planungssicherheit für die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich durch die Haushaltsperre erschwert, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3425) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3234). Jedoch hätten 85 Prozent der Eingliederungsmittel des SGB II bereits zu einem frühen Zeitpunkt den Arbeitsgemeinschaften und kommunalen Trägern zur Verfügung gestanden. Mit der am 31. Mai 2006 vom Haushaltsausschuss beschlossenen Haushaltssperre konnten die restlichen Eingliederungsmittel zunächst nicht mehr zugewiesen werden. Neben der Verteilung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der freiwilligen regionalen Umverteilung habe die Regierung auf eine Teilentsperrung der Haushaltmittel hingewirkt. Die zusätzlichen Mittel seien unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgaben und Bindungen gewährt worden. Damit habe man in den verbleibenden Monaten des Jahres 2006 eine aktive Arbeitsmarktförderung umsetzen können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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