Berlin: (hib/HLE) Durch die Modernisierung des Vergaberechts haben öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, bei Aufträgen besonders soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu berücksichtigen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11181) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10965) weiter mitteilt, hält sie einen Verstoß gegen einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für einen Rechtsverstoß, "der die Zuverlässigkeit eines Unternehmens in Frage stellt und dazu führt, dass dieses Unternehmen vom Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden muss".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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