Berlin: (hib/MIK) Der Staatsvertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark enthält keinen "erzwingbaren Anspruch" auf Ausbau und Finanzierung der Hinterlandanbindung. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11336) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11013). Der Staatsvertrag ermögliche es den Vertragsstaaten zudem, in Verhandlungen einzutreten, wenn sich die Grundlagen des Staatsvertrages in einer Weise ändern, die aus Sicht der Vertragsstaaten Anpassungen erforderlich machen könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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