Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen auf Bundesebene in dem Bemühen, die ambulante Versorgung von HIV/AIDS-Patienten in Schwerpunktpraxen künftig durch bundeseinheitliche Regelungen mit Wirkung ab April 2009 besonders zu fördern. Das versichert die Regierung in ihrer Antwort ( 16/11345) auf eine Kleine Anfrage ( 16/11122) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verweist sie zugleich auf die Zusage der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, dass Versorgungsengpässe bei der Betreuung von HIV-Patienten in jedem Fall vermieden werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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