Berlin: (hib/CHE) Am Montag, den 26. Januar, wird sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung mit der Opferentschädigung bei Terrorakten im Ausland befassen. Zur Diskussion stehen ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1067) und ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/585). Die Grünen plädieren in ihrem Entwurf dafür, Menschen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten geworden sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufzunehmen. Auch die FDP betont in ihrem Antrag, der Hinweis auf bestehende Hilfsfonds reiche nicht aus, deshalb bedürfe die derzeitige Gesetzeslage dringend einer Änderung. Zu den Sachverständigen, die am 26. Januar um 14.30 Uhr in den CDU/CSU-Fraktionssaal (3 N 001) geladen sind, gehören unter anderem Vertreter des Sozialverbands Deutschlands (VdK), des Bundesverbands für Rehabilitation und Interessenvertretung (BHD) und des Weissen Rings.
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