Berlin: (hib/TEP) Die Gesetzesnovelle zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetzes (AFBG) ( 16/10996), genannt Meister-BAföG, wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Das wurde am Montag bei einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich. Carla-Maria Cremer von der Kultusministerkonferenz wies darauf hin, dass die Veränderungen am Gesetz "mehr Menschen den Zugang zu einer gesicherteren Förderung ermöglichen" würden. Auch Dieter Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie Berlin hält die Veränderungen für sinnvoll. Er kritisierte allerdings, dass ein Darlehenteilerlass von 25 Prozent bei Bestehen der Prüfung gewährt werde. Wer an einer Fortbildung teilnehme, sei ohnehin motiviert, diese auch erfolgreich abzuschließen. Dohmen sieht deshalb in dem Teilerlass keine zusätzliche Motivation. Er befürchtete vielmehr, dass dies "nur zusätzlich den Druck erhöht" auf diejenigen, die eigentlich von dem Erlass profitieren sollten. Dem widersprach Günter Lambertz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus Berlin. Er betonte, dass der Teilerlass eine Verbesserung und keine Bedrohung sei.
Helga Kirchner vom Amt für Ausbildungsförderung München nannte es einen Fortschritt, dass zukünftig nicht ausschließlich die erste Fortbildung gefördert werden soll. Auch derjenige, der bereits eine "Aufstiegsfortbildung" absolviert und selber finanziert hat, verwirke damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des AFBG auf Erzieher, Altenpfleger sowie für Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht sei ebenfalls eine wichtige Verbesserung. Hermann Nehls vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes forderte darüber hinaus, die Fortbildungsförderung nicht an den Aufenthaltsstatus zu koppeln. "1,8 Millionen Migrantinnen und Migranten, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, fallen damit automatisch aus der Förderung heraus", kritisierte Nehls. Alle Experten waren sich einig, dass der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AFBG die Förderungslücke zwischen dem Ende der Fortbildungsmaßnahme und den abzulegenden Prüfungen schließe.
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