Berlin: (hib/BN) Soweit Fernstudiengänge in Vollzeitform angeboten werden, hält sie die Bundesregierung nach dem BAföG für ebenso förderungsfähig wie Studien an Präsenzhochschulen. In ihrer Antwort ( 16/11552) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11461) teilt die Regierung allerdings auch mit, dass bestimmte Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssten. So müsse der Student an der Hochschule eingeschrieben und die Hochschule staatlich anerkannt sein oder über eine gleichwertige Anerkennung verfügen, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus ergäben sich für ein Studium an einer Fernhochschule mit Sitz im Ausland förderungsrechtliche Besonderheiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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