Berlin: (hib/STO) Der von der Türkei eingeleitete Reformprozess hat nach Einschätzung der Bundesregierung zu "zahlreichen erfreulichen Verbesserungen der Menschenrechtslage" in dem Land geführt. Andererseits verblieben "erhebliche Defizite", heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/11745) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11571). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob sich die politische und menschenrechtliche Situation in der Türkei nach Auffassung der Bundesregierung "so nachhaltig und wesentlich verbessert" habe, dass damit Widerrufe von Asylanerkennungen begründet werden können. Dazu betont die Bundesregierung, dass sich nur im jeweiligen Einzelfall beurteilen lasse, ob die für die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung maßgeblichen Umstände weggefallen sind und eine Anerkennungsentscheidung widerrufen werden kann.
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